Handwerk Special Nr. 70 vom 29. September 1999 - page 16

Impressum
Nachrichten der
Handwerkskammer Koblenz
29. September 1999
Seite 2
Handwerkskammer Zentrale
Pressestelle
Betriebsberatung
Weiterbildung
Meisterakademie
Pädagogische Anlaufstelle
Ausbildungsberatung
Berufsbildung
Internationale Beziehungen
Galerie Handwerk
Messe am Rhein
Bauzentrum
Metall- & Technologiezentr.
Umwelt & Arbeitssicherheit
BBZ Bad Kreuznach
BBZ Herrstein
BBZ Rheinbrohl
Idee und Verantwortung: Karl-Jürgen Wilbert
Redaktion:
Jörg Diester, Manfred Dietrich, Markus
Gaida, Beate Holewa, Janet Kölschtzky,
Dr. Evelina Parvanova, Cornelia Schmitz-
Groll
Layout:
Jörg Diester, Markus Gaida
Mitarbeiter: Dr. Reinhard Kallenbach, Dr. Lieselotte
Sauer-Kaulbach
Herausgeber: Handwerkskammer Koblenz
56063 Koblenz, Tel.: 0261/398-0, Fax: -
398
Internet:
in Verbindung mit dem Mittelrhein-Verlag Koblenz
Fotos:
Foto-Studio Baumann (Titel), FOCUS
Foto-Studio, Gauls.Die Fotografen,
Heisterkamp, Hosser, G. Juraschek, HwK
Koblenz
Per e-mail zur Handwerkskammer
Auszeichnung: Qualifiziert für sparsamen Energieumgang Rechtliche Voraussetzungen
für die Selbständigkeit
In Anwesenheit des rhein-
land-pfälzischen Wirt-
schaftsministersHans-Ar-
turBauckhage erhielten67
frischgebackeneGebäude-
Energieberater im Hand-
werk ihren„Energie-Effi“.
Dipl.-Ing. Hans-Dieter
Spitz, Vorstandsvorsitzen-
der der vomWirtschaftsmi-
nisteriumundVertreternder
Energieversorger gegrün-
deten „EffizienzOffensi-
veEnergieRheinland-Pfalz“
(EOR), überreichte ihnen
das Gütesiegel.
Bauckhage begrüßte in sei-
ner Ansprache, dass die
gleichfalls mit dem EOR-
Gütesiegel ausgezeichnete
AG der rheinland-pfälzi-
schen Handwerkskammern
Mitglied der Agentur sei.
Förderprogramme der Lan-
desregierung zielten vor al-
lem darauf ab, die Voraus-
setzungen für eine schnelle
Einführung umweltscho-
nenderTechnologien inmit-
telständischen Unterneh-
men zu verbessern. Dem
Ausbau des Beratungs- und
Informationsangebots im
privaten Bereich falle eine
wesentliche Rolle zu. „Ge-
nau hier ist der Punkt, wo
das Handwerk seine Chan-
Selbständigkeit ist „in“. Nicht umsonst nennt ein Großteil
derer, die sich für einen Handwerksberuf entschieden ha-
ben, den eigenen Betrieb als Ziel, investieren junge Hand-
werker Zeit und Mühe in die Vorbereitung auf die Meister-
prüfung, die nach wie vor der klassische Zugang zur Selb-
ständigkeit ist. Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelun-
gen für alle, die sich selbständig machen möchten.
MEISTERPRÜFUNG
Die Meisterprüfung im entsprechenden oder in einem für
verwandt erklärten Handwerk ist Voraussetzung, um in die
Handwerksrolle eingetragen werden zu können. Diese im
Gesetz zur Ordnung des Handwerks vom 25. März 1998
(HwO) geregelte Eintragung ist notwendig, um eines der 94
Handwerksgewerke selbständig betreiben zu dürfen.
GLEICHWERTIGE PRÜFUNGEN
Mögliche Alternativen zur Meisterprüfung: Als gleichwer-
tig anerkannte Prüfungen und Nachweise praktischer Tätig-
keit. So kann ein geprüfter Diplomingenieur des Bauwesens
für das Maurer-und Betonbauerhandwerk eingetragen wer-
den, wenn er eine Maurergesellenprüfung abgelegt oder
drei Jahre praktisch in diesem Bereich gearbeitet hat.
AUSNAHMEBEWILLIGUNG
Sondergenehmigungen können unter zwei Voraussetzun-
gen in die Rolle eingetragen werden:
1. Es muss ein Ausnahmefall vorliegen, der für den Antrag-
steller eine unzumutbareBelastung bedeutet, dieMeister-
prüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach
abzulegen.
2. Der Antragsteller muss die notwendigen Kenntnisse und
Fertigkeiten vorweisen, unter Berücksichtigung berufli-
cher Erfahrungen und Tätigkeiten.
Nach der BVG-Rechtsprechung stehen beide Vorausset-
zungen nebeneinander und sind unabhängig zu prüfen.
QUALIFIKATIONEN AUS DEM EU-BEREICH
Wer in einemEU-Land sechs Jahre selbständig war und das
durch Bescheinigung einer vor Ort für das Handwerk zu-
ständigen Einrichtung belegent, hat nach Europäischem
Niederlassungsrecht Anspruch auf Ausnahmebewilligung.
BETRIEBSLEITER BEI JURISTISCHER PERSON
Eine GmbH wird in die Handwerksrolle eingetragen, wenn
die Voraussetzungen dafür durch einen technischen Be-
triebsleiter erfüllt werden. Dieser muss die Verantwortung
für die handwerklichen Arbeiten tragen, sie fachlich über-
wachen, in engem (zeitl. u. räuml.) Kontakt zum Betrieb
stehen, um seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
EINTRAGUNG VON FILIALBETRIEBSSTÄTTEN
Filialbetriebsstätten werden i.d.R. von einem technischen
Betriebsleiter geführt und fachlich geleitet und in der
Handwerksrolle dem Haupteintrag hinzugefügt.
PERSONENGESELLSCHAFTEN
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, offene Handelsge-
sellschaften oder Kommanditgesellschaften werden in die
Rolle eingetragen, wenn für die technische Leitung ein
persönlich haftender Gesellschafter verantwortlich ist, der
die Meisterprüfung (gleichwertige Prüfung) abgelegt hat.
HANDWERKLICHE NEBENBETRIEBE
Wenn ein verantwortlicher Nebenbetriebsleiter im
Handwerksbereich beschäftigt und ein übergeordneter
Hauptbetrieb nachgewiesen wird, können auch handwerk-
liche Nebenbetriebe in die Handwerksrolle eingetragen
werden. Beispiel: Kfz-Handelsgewerbe, von dessen Um-
satz der Handel 70 und dieWerkstatt 30 Prozent ausmachen.
AUSÜBUNGSBERECHTIGUNG
Wer ein Handwerk gem. HwO betreibt, erhält für ein
anderes Gewerbe eineAusübungsberechtigung, wenn er die
nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist. Über den
Antrag entscheiden Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Mehr Infos bei der Handwerksrolle, Tel.: 0261/398-261
Hugo Köser, Elektrotechnikermeister und Arbeitneh-
mer-Vizepräsident der HwK Bremen, zum Ende seiner
Amtszeit auf Abschiedtour durch die 55 Handwerks-
kammern in Deutschland. Hier trifft er vor der HwK-
Hauptverwaltung seinen Koblenzer Vize-Präsidenten-
kollegen Peter Färber.
Hugo Köser auf HwK-Tour
EOR-Gütesiegel für die Arbeitsgemeinschaft der RLP-Kammern: Die
Hauptgeschäftsführer Günther Tartter (Mainz), Karl-Jürgen Wilbert (Ko-
blenz), EOR-Vorsitzender Hans-Dieter Spitz, Wirtschaftsminister Hans-
Artur Bauckhage, Umweltberater Christoph Lanken (Trier).
cen erkannt hat“, lobte der
Minister.
Hans-Dieter Spitz wies dar-
auf hin, dass der vonBauck-
hage befürwortete Wettbe-
werb die Energiewirtschaft
zu Kosteneinsparungen
zwinge, die sich positiv auf
Investitionen und Arbeits-
plätze auswirke.
Informationen
,
Tel.: 0261/398-653,
Fax: -992, e-mail:
Betriebszahlen:
Spitzenreiter
17.208 Betriebe waren bis
zum 30. Juni in der Hand-
werksrolle eingetragen, 265
mehr als zum Jahresende
1998. Spitzenreiter ist die
Gruppe der Elektro- und
Metallgewerbe (5.261). In
dieser Gruppe dominieren
die 1.321 Kfz-Techniker,
gefolgt von 1.127 Elektro-
technikern. 896 Installateu-
re und Heizungsbauer füh-
ren einen eigenen Betrieb.
Platz zwei nimmt das Bau-
und Ausbaugewerbe ein.
3.865 Betriebe sind hier re-
gistriert:Maurer undBeton-
bauer (988), Maler und La-
ckierer (850) und Dachde-
cker (475).
Platz drei belegen die Be-
triebe des Gesundheits- und
Körperpflege- sowie des
chemischen und Reini-
gungsgewerbes mit 1.847
eingetragenen Betrieben.
Die Friseure machen dabei
mit 1.338 Betrieben den
größten Anteil aus.
Engagement
neben Beruf
Bundeschützenkönig:
Kreishandwerksmeis-
ter Werner Wittlich.
Handwerker zu ihrem ge-
sellschaftspolitischenEnga-
gement befragt: Jeder zehn-
tewirkt ineinemVereinmit.
58 Prozent davon sind in
Sportvereinen aktiv, gefolgt
von Kultur- und Brauch-
tumsvereinen (35%) undder
Feuerwehr (28%). Kirch-
lich-caritativenInstitutionen
gehören 15 Prozent an, da-
hinter Natur- und Tier-
schutzvereine (8%). Weiter
5 Prozent sind in Gewerbe-
vereinen tätig.
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