Handwerk Special Nr. 60 vom 11. Februar 1998 - page 14

Nachrichten der
Handwerkskammer Koblenz
11. Februar 1998
Seite 2
Auf den Punkt gebracht: Tips der HwK-Berater
In einer freien Wirtschaftsordnung ist fast alles möglich,
aber eben nur fast alles. Für den Unternehmer liegen die
Schwierigkeiten oft im Detail. Wir gehen hier betriebswirt-
schaftlichen und rechtlichen Fragen nach.
Reklamationen als Chance begreifen
Kündigungsfristen schützen beide Seiten
Generationswechsel im Handwerk planen
EURO-Veranstaltungen: Erfolgreiche Bilanz
HwK-Initiative mit den
Volks- und Raiffeisenbanken
Dieses Thema garantierte
bisher volles Haus: HwK
und Volks- und Raiffeisen-
banken im Kammerbezirk
laden zur Informationsver-
anstaltung „Unternehmens-
nachfolge im Handwerk“
ein. Für den Kreis Neuwied
findet sie am Mittwoch, 4.
März,um19UhrimHeimat-
haus Neuwied statt.
Belastungsprobe für den
Arbeitsmarkt:Tausendevon
mittelständischenFamilien-
unternehmen stehen vor
dem Aus, wenn die Nach-
folgefrage nicht rechtzeitig
gelöst wird. Allein imKam-
merbezirk sind rund 5.600
Betriebebetroffen,derenIn-
haber älter als 55 Jahre sind.
In vielen Fällen bleibt beim
Ausscheiden des Unterneh-
mers nur die Auflösung des
Betriebes, obwohl dies aus
wirtschaftlichen Gründen
gar nicht notwendig wäre.
ZahlreicheArbeitsplätze,im
Kammerbezirk mehr als
40.000,sinddadurchgefähr-
det. Die Hälfte der fortbe-
stehenden Betriebe wird
familienintern übertragen,
knapp ein Fünftel überneh-
men Mitarbeiter.
Die Nachfolgefrage ist des-
halb von weitreichender
Bedeutung,betontdieHwK,
weil die Familienunter-
nehmen mit Abstand die
wichtigste Säule der deut-
schen Wirtschaft sind: Ge-
rade imHandwerk beschäf-
tigen sie die meisten Mitar-
beiter, bilden die meisten
Lehrlinge aus und erwirt-
schaften den höchsten An-
teil amBruttosozialprodukt.
Die Wahrung der Unter-
nehmenskontinuität imMit-
telstand ist daher für die
HwKgleichwichtigwie die
Förderung von Existenz-
neugründungen.
Bei den gemeinsammit den
Volks- und Raiffeisenban-
ken im Kammerbezirk von
der HwK Koblenz initiier-
tenVeranstaltungsreihezum
Generationswechsel im
Handwerk stehen betriebs-
wirtschaftliche, rechtliche
und steuerliche Fragen im
Mittelpunkt der Überlegun-
gen, die von Fachleuten der
BankenundderHandwerks-
kammer begleitet werden.
Große Resonanz fanden be-
reits die Informationsveran-
staltungen auf der Koblen-
zer Handwerksmesse, in
BadKreuznach,Andernach,
Veitsrodt undAltenkirchen.
Weitere Termine folgen in
Cochem-Zell (27. April,
Lutzerath) und Ahrweiler
(Termin steht noch nicht
fest).
Informationen
bei der
HwK-Betriebsberatung,
Tel.: 0261/398-241,
Fax: -994, e-mail:
„In unseren Handwerksbe-
trieben ist das Bewußtsein
spürbar gewachsen, daßsich
der Mittelstand frühzeitig
auf die Einführung des
EURO’s vorbereiten muß“,
zieht Karl-Jürgen Wilbert,
Hauptgeschäftsführer der
HwK, eine positive Bilanz
zum Abschluß der Veran-
staltungsreihemit denSpar-
kassen. Mehr als 3000
Handwerksunternehmerha-
ben anden elf Informations-
abenden zur Währungsum-
stellung im Kammerbezirk
teilgenommen. Schondamit
zeigten sie, daß sie den
Handlungsbedarf in Sachen
EURO erkannt haben.
In der Podiumsdiskussion
und den vielen Einzelge-
sprächen amRande derVer-
anstaltungenkamendarüber
hinaus Fragen der konkre-
tenUmsetzungwieauchBe-
fürchtungen und Hoffnun-
gen zumAusdruck. Die Zu-
sammenarbeitmit denSpar-
kassenerwiessichalsfrucht-
bar:VieleHandwerksbetrie-
be zählen zu deren Kunden,
und für siebrachtendieBan-
ker ihre Kompetenz aus
SichtderGeldwirtschaftein.
Der EURO-Beauftragte der
HwK, Betriebsberater Nor-
bert Wirtz, weiß aus den
Beratungsgesprächen, daß
trotz der zu erwartenden
KostendieChancenderneu-
en Währung immer mehr in
den Blick kommen: „Die
rechtzeitige Vorbereitung
auf den EURO macht die
Handwerker nicht nur für
die internationalen Märkte
fit. Auch im kleineren All-
tagsgeschäft hat die Nase
vorne, wer jetzt EDV, Ge-
schäftspapiere und Formu-
lare, Unternehmensabläufe
oder Marktsegmente auf
Verbesserungsmöglichkei-
ten hin überprüft.“
Und im neuen Jahr? - Rolf
Weidmann,LeiterderHwK-
Betriebsberatung, ist sicher:
„Die Einzelberatung für die
Handwerksbetriebe wird
nochweiterzunehmen.“Die
HwK führt die Reihe der
Informationsveranstaltun-
gen mit Fachleuten aus
Handwerk, Finanzen und
EDV in Zusammenarbeit
mit den Innungen und Fach-
verbänden fort. Die HwK-
Weiterbildung entwickelt
Workshops zur Vorberei-
tung auf die Währungsum-
stellung,undaußerdemrich-
tet die HwK einen ‘Arbeits-
kreis EURO’ für Handwer-
ker ein. Wenn ab Anfang
1999 der EURO schrittwei-
se Wirklichkeit sein wird,
ist das Handwerk gut gerü-
stet und mit dabei.
Informationen
beim
EURO-Beauftragten der
HwK, Tel.: 0261/398-242,
Fax: -994, e-mail:
HwK-Initiative mit den
Sparkassen
Es kann immer wieder vor-
kommen, daß sich ein Kun-
de über die Qualität einer
gelieferten Ware oder eine
seiner Meinung nach
schlecht ausgeführte Arbeit
beschwert. Da kommt Kri-
senstimmung auf, denn wer
hört sich schon gerne Re-
klamationen an?! So man-
cher Handwerker, der die
Arbeit ausgeführt hat,
nimmt die Beanstandung
sehr negativ auf.
ReklamationenvonKunden
sollten jedoch als Chance
genutzt werden, die eigenen
Serviceleistungen zu ver-
Soll das Arbeitsverhältnis
ohne besonderen Grund ge-
kündigt werden, muß ins-
besondere der Arbeitgeber
bestimmteFristeneinhalten.
Nach geltendem Recht be-
trägt die ordentliche Kündi-
gungsfrist für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer vier Wo-
chen zum 15. eines Monats
oder zu dessen Ende. Für
den Arbeitgeber verlängert
sichjedochdieKündigungs-
frist mit zunehmender Dau-
er des Arbeitsverhältnisses
bei Arbeitnehmern ab dem
25. Lebensjahr.
In der Übersicht stehen
bessern und die Kunden-
bindung zu verstärken.
Auch den Mitarbeitern im
Betrieb muß die weitrei-
chende Bedeutung von
Kundenbeschwerdenerklärt
werden. Wichtig ist, daß
immer der Chef davon er-
fährt und sich persönlich
darum kümmert.
Im Umgang mit Kunden-
reklamationen gilt:
- Kundennicht abwimmeln,
- Sachverhalt genau schil-
dern lassen,
- Überprüfung zusichern,
- Lösung anbieten,
- Keine Ausreden erfinden.
nacheinander der Beschäf-
tigungszeitraum, das Alter
des Beschäftigten und die
Kündigungsfrist:
2 Jahre / 27 Jahre alt /
1 Monat
5 Jahre / 30 Jahre alt /
2 Monate
8 Jahre / 33 Jahre alt /
3 Monate
10 Jahre / 35 Jahre alt /
4 Monate
12 Jahre / 37 Jahre alt /
5 Monate
15 Jahre / 40 Jahre alt /
6 Monate
20 Jahre / 45 Jahre alt /
7 Monate
Fester Termin für alle akti-
ven Karnevalisten in Ko-
blenz: Die HwK empfängt
das Koblenzer Prinzen-
paar: seine Tollität, Prinz
Manfred I., der närrische
Troubadour,und ihreLieb-
lichkeit, Confluentia Ga-
briele. Unter vielfachem
„KowelenzOlau“ darf sich
die Narrenschaft auf die
Verleihung des limitierten
HwK-Karnevalsordens
freuen. Die begehrte Rari-
Karnevalsorden aus High-Tech-Lehrwerkstatt
tätgreiftdasMotivdesletz-
tenJahresauf:„2vor2000“
heißt es nun auf der glän-
zenden Scheibe aus den
HwK-Lehrwerkstätten.
Laserschneidegerät und
Lasergrav waren dafür im
Einsatz, der Maler- und
Lackierermeister machte
das edle Metall vollkom-
men. Der Entwurf für den
Karnevalsorden stammt
vomKoblenzer Maler und
Grafiker Detlef Heider.
Per e-mail zur Handwerkskammer
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Neue HwK-Telefonnummer in Herrstein
DasHwK-Berufsbildungszentrum inHerrstein ist jetzt zu
erreichen unter Tel.: 06785/9731-0, Fax: -799.
Denkmalpflege unter Tel.: 06785/9731-760, Fax: -769.
Schwarzarbeit gehört zum
Begriff der Schatten- oder
Untergrundwirtschaft, der
Tätigkeiten umfaßt, die dar-
auf gerichtet sind, durch
UmgehungoderVerletzung
gesetzlicher Regelungen
Kosten (Steuern, Abgaben,
Sozialversicherungsbeiträ-
ge) zu sparen, die bei deren
Beachtung anfallen.
Auch die unberechtigte
Handwerksausübung fällt
darunter. Laut Handwerks-
Was ist eigentlich „Schwarzarbeit“ ?
ordnung liegt sie vor, wenn
vollhandwerkliche Tätig-
keiten ohne die erforderli-
che Qualifikation (Meister-
prüfung, Handwerksrollen-
eintrag) ausgeführt werden.
Sie wird mit Untersagung
der handwerklichen Tätig-
keit geahndet und durch
Bußgeld bis 100.000 Mark,
das sowohl gegen den aus-
führenden Handwerker wie
auch seinen Auftraggeber
verhängt werden kann.
Die HwKKoblenz beschäf-
tigt Mitarbeiter, die einge-
gangenen Hinweisen nach-
gehen und nachweisbare
Tatsachen ermitteln. Diese
werden an die zuständigen
Behörden zur Verfahrens-
eröffnung weitergegeben.
Informationen
beimHwK-
Rechtsdezernat, Tel.: 0261/
398-202, Fax: -983, e-mail:
1...,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13 15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,...28
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