Handwerk Special Nr. 61 vom 3. April 1998 - page 10

Nachrichten der
Handwerkskammer Koblenz
3. April 1998
Seite 1
Besucher aus dem
Weißen Haus lernt schweißen
Brian J. Sexton, Projektleiter der US-Regierung, bei der HwK
Auf den Punkt gebracht:
Tips der HwK-Berater
Brian J. Sexton, im November 1997 durch Präsi-
dent Bill Clinton zum Direktor der US-Behörde für
Partnerschaftsprojekte und Austauschprogramme der
amerikanischen Regierung berufen, informierte sich
im Rahmen einer Deutschlandvisite über Projekte der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich der be-
ruflichen Bildung. Während der siebentägigen Reise
stand auch ein Besuch des HwK-Metall- und Techno-
logiezentrums auf dem Plan. Die HwK engagiert sich
seit Jahren in Austauschprojekten.
Unter fachkundiger
Anleitung ver-
sucht sich Brian
J. Sexton im
Schweißen.
„Deutschland und sein dua-
les Berufsbildungssystem“,
so Brian Sexton, „sind in
den USA bekannt, die deut-
scheAusbildunggenießt ein
sehr hohes Ansehen.“ Vor-
aussetzungen,diebereitsvor
Jahren für eine Zusammen-
arbeit zwischen amerikani-
schen Bildungseinrichtun-
gen und der HwK genutzt
wurden: Zehn amerikani-
sche Jugendliche absolvier-
ten in Handwerksbetrieben
der Region Koblenz als er-
ste Amerikaner überhaupt
eine Handwerkslehre.
Ausstattung des Bildungs-
zentrums beeindruckt und
legte in der Schweißwerk-
statt selbst Hand an. Hier
würden unter einem Dach
beispielsweise im Bereich
Lasertechnologiegeforscht,
und in der Werkstatt neben-
andieseErkenntnisse anden
Lehrling weitergegeben.
Mit dem Besuch des Me-
tall- und Technologiezen-
trums führt die HwK ihre
engen Kon-
takte zu Be-
hörden der
US -Reg i e -
terbildung ebenso wie den
Einsatz von Zukunftstech-
nologien im Mittelstand.
Zur Zeit arbeiten Deutsche
undAmerikaner aneiner ge-
meinsamen Bildungsein-
heit, deren Bewertung län-
derübergreifend und den je-
weiligen nationalenBerufs-
Darüber, wie die theoreti-
schen Voraussetzungen in
der Praxis umgesetzt wer-
den, informierte sich der
hochrangige Gast bei der
HwK. Auf einemRundgang
durch die Ausbildungs-
werkstättenzeigtesichBrian
Sexton von der Vielseitig-
keit und der technischen
rung fort. Seit Jahren ist das
Koblenzer Zentrum als ei-
nes der modernsten euro-
päischen Bildungseinrich-
tungen festerBestandteil im
Reiseplan von Regierungs-
delegationen aus den USA,
geht es um deutsche Erfah-
rungen in der Berufsausbil-
dung unddie fachlicheWei-
In einer freien Wirtschaftsordnung ist fast alles
möglich. Für den Unternehmer liegen die Schwie-
rigkeiten oft im Detail. Wir gehen hier betriebs-
wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen nach.
Der Gesetzgeber ermög-
licht Unternehmern, für
seine Mitarbeiter eine Di-
rektversicherung abzu-
schließen. Diese ist eine
Lebensversicherung, die
durch den Arbeitgeber ab-
geschlossen wird, und bei
der der Arbeitnehmer die
Versicherungssumme er-
hält.Hierbeibestehenzwei
Möglichkeiten auf der Sei-
te des Unternehmers:
1. Der Unternehmer zahlt
den Beitrag für die Le-
bensversicherung zu-
sätzlich zum Arbeits-
lohn.
2. Der Arbeitnehmer ver-
zichtet auf einen Teil
seines Lohns, mit dem
die Prämie für die Le-
bensversicherung be-
zahlt wird (Gehaltsum-
wandlung).
Der Vorteil für den Ar-
beitnehmerliegtdarin,daß
die Beiträge, die der Ar-
beitgeber zur Versiche-
rung leistet, pauschal mit
20 Prozent versteuert wer-
den. Für den Arbeitgeber
liegt derVorteil imEntfal-
len der Sozialversiche-
rungspflicht, wenn bei ei-
ner Gehaltsumwandlung
die Beiträge aus einer Ein-
malzahlung (Urlaubsgeld,
Weihnachtsgeld) geleistet
werden.
Beim Versicherungsab-
schluß sindbestimmteDe-
tails zu beachten, da die
Lebensversicherung sonst
nicht als Direktversiche-
rung anerkannt wird. Sie
muß beispielsweise min-
destens bis zum 60. Le-
bensjahr abgeschlossen
und eine Abtretung oder
Beleihung sowie eine vor-
zeitige Kündigung ausge-
schlossen sein. Außerdem
können die Beiträge nur
bis zu 3.408Mark pro Jahr
steuerlich anerkannt wer-
den.
Informationen
bei der
HwK-Betriebsberatung,
Tel.:
0261/398-241
,
Direktversicherung
Ein Kaufvertrag begrün-
det für beide Seiten Rech-
te und Pflichten: Der Ver-
käufer übereignet ein-
wandfreie Ware, der Käu-
fer zahlt den vereinbarten
Kaufpreis. Das Bürgerli-
cheGesetzbuch (BGB) re-
gelt bei fehlerhafter Ware
die Gewährleistung:
DerVertragwird rückgän-
gig gemacht: Der Kunde
gibt gegen den Kaufpreis
die fehlerhafte Ware zu-
rück (Wandelung) oder er-
hält einen angemesenen
Preisnachlaß (Minde-
rung). Handelt es sich um
ein Serienprodukt, kann
der Kunde die Lieferung
mängelfreier Ersatzware
verlangen (Nachliefe-
rungsanspruch).
Der Käufer kann seinen
Anspruch aber nur in ge-
setzlich festgeschriebenen
Fristen geltend machen:
Nach BGB bei bewegli-
chen Sachen sechs Mona-
te, bei Grundstücken ein
Jahr.
Ähnlich imWerkvertrags-
recht, z.B. bei Reparatu-
ren oder Anfertigungen:
Der Handwerker ist zur
fehlerfreien Ausführung
der Auftragsarbeiten ver-
pflichtet, der Kunde zur
Abnahmedereinwandfrei-
en Ware und zur Zahlung
der vereinbarten Summe.
ImWerkvertragsrecht be-
steht grundsätzlich zuerst
ein Nachbesserungsan-
spruch des Kunden. Erst
bei erfolgloser oder ver-
weigerter Nachbesserung
stehen dem Kunden die
weiteren Gewährlei-
stungsrechte (Wandelung,
Minderung) zu.
Die Verjährungsfristen:
sechs Monate bei beweg-
lichen Sachen, ein Jahr bei
Grundstücken, fünf Jahre
bei Arbeiten an Bauwer-
ken (nach VOB: zwei Jah-
re).
Informationen
beim
HwK-Rechtsdezernat,
Tel.:
0261/398-204
,
Gewährleistungsrecht
Am16.Aprilstarteterst-
mals eineGruppe von Fach-
und Führungskräften aus
dem Handwerk zu einem
Weiterbildungsprogramm
nach Austin/Texas. Sie sol-
len sich vor Ort mit der
Mentalität amerikanischer
Unternehmen vertraut ma-
chen und werden daher im
Rahmen ihrer dreiwöchigen
Betriebspraktika speziell in
den BereichenVerkauf, Or-
ganisation und Verwaltung
eingesetzt.
Die ausgewählten Prakti-
kumsbetriebe sind jeweils
im entsprechenden Hand-
werk der Teilnehmer bzw.
in angrenzenden Bereichen
angesiedelt, damit das spe-
zifischeKnow-howdesSek-
tors vorhanden ist und auch
ein Vergleich der Techni-
ken und Arbeitsweise gezo-
gen werden kann. Ergänzt
wird das Praktikum durch
den Besuch von fachüber-
greifenden College- oder
Universitätskursen in den
Bereichen Marketing, Ma-
nagement, Architektur und
Gestaltung.
Informationen
zudenAus-
tauschprogrammen,
Tel.:
0261/398-223
,
Fax: -994, e-mail:
und Bildungssystemen ent-
sprechendanerkanntwerden
sollen.
Informationen
zudenAus-
tauschprogrammen,
Tel.:
0261/398-223
,
Fax: -994, e-mail:
Internet
Weiterbildungsprogramm für die Teilnehmer am Projekt
„Austin ‘98“
Vorbereitungskurs bei der HwK: Die Sprachkenntnisse werden aufgefrischt
und eine Einführung zu Leben und Arbeiten in Austin gegeben.
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