Handwerk im Winter vom 8. Dezember 2007 - page 4

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Mit dem Programm „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders begabte junge Ab-
solventinnenundAbsolventen.Über dieStiftungBegabtenförderungberufliche
Bildung können junge Berufstätige nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen
Ausbildung eine Förderung für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-
maßnahmen erhalten. Mit der Begabtenförderung werden die leistungsfähigen
und leistungsbereiten Absolventen erreicht, die durch die geförderten Weiter-
bildungsmaßnahmen nachweislich bereits nach kurzer Zeit ihren Berufsstatus
wesentlichverbessernkonnten.InsgesamtwerdenüberdieStiftungzumheutigen
Zeitpunkt bundesweit ungefähr 13.000 Stipendiaten gefördert.
Die Bewerber für das Stipendium müssen eine Ausbildung auf der Grundlage
desBerufsbildungsgesetzes oder derHandwerksordnungbesonders erfolgreich
abgeschlossen haben - entweder besser als „gut“oder sie haben erfolgreich an
einem überregionalen Leistungswettbewerb (Landes- oder Bundesentscheid
o.ä.) teilgenommen und hier einen der besten drei Plätze belegt. In besonderen
Fällen kann auch ein ausführlich begründeter Vorschlag des Ausbildungsbe-
triebes eine Aufnahme in das Programm rechtfertigen. Die Bewerber dürfen
zudem bei Beginn der Förderung grundsätzlich das 25. Lebensjahr nicht
überschritten haben.
Was wird gefördert? Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
fördert fachbezogene berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nach
Aufnahme in das Stipendiumkann der Stipendiat über drei Jahre hinweg für die
von im gewünschte(n) Maßnahme(n) eine Förderung beantragen. Der Antrag
für eine zu fördernde Maßnahme ist dabei jeweils vor Beginn des Lehrganges
bei der zuständigen Stelle einzureichen. Dort wird dann auf der Grundlage der
Richtlinien der Stiftung über eine Förderung entschieden. Die Fördersumme
für die in das Programm aufgenommenen Stipendiaten kann zurzeit pro Jahr
bis zu 1.700 Euro betragen. Die Höchstfördersumme während der dreijährigen
Förderung beträgt damit derzeit 5.100 Euro. Diese Summe darf nicht über-
schritten werden. Die Höhe der jährlichen Fördersumme richtet sich nach den
jeweils bewilligten Mitteln der Stiftung. Die Finanzierungsmittel werden vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt.
WowirddieFörderungbeantragtunddurchgeführt?WannmussderFörderantrag
gestellt werden? Im Handwerk ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die
Ausbildungsprüfung (Gesellenprüfung) abgelegt wurde, für die Bewilligung
der Stipendien und die Maßnahmeförderung zuständig.
Die Aufnahme in das Stipendium muss vor Beginn der geplanten ersten
Weiterbildungsmaßnahme erfolgt sein. Bei der Handwerkskammer Koblenz
werdendieStipendiatenplätzeüblicherweise zuBeginneines Jahres imRahmen
eines Auswahlverfahrens vergeben. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach
den zur Verfügung gestellten Geldmitteln. In den vergangenen Jahren waren
nach Durchführung des Auswahlverfahrens im Frühjahr des jeweiligen Jahres
stets alle Plätze belegt, sodass später eingehende Anträge für das laufende Jahr
nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Sollten Sie daher für nächstes Jahr
bereits eine Fort- undWeiterbildungsmaßnahme planen, ist zu empfehlen, sich
schon Ende dieses oder direkt Anfang nächsten Jahres um Aufnahme in das
Stipendium zu bewerben.
Ein Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Stipendium oder die Förderung
in einer bestimmten Höhe besteht nicht!
Nähere Informationen sowie Unterlagen für die Aufnahme in das Stipendium
bei der Handwerkskammer Koblenz, Tel.: 0261/ 398-585, Fax: -986,
E-Mail:
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Handwerkskammer Koblenz feiert zusammen mit den Siegern des Leistungswettbewerbs, deren Familien und Ausbildern
„Sie haben es mit Talent und Fleiß an
die Spitze der deutschen Handwerksju-
gend gebracht“, begrüßte Karl-Heinz
Scherhag, Präsident der Handwerks-
kammer Koblenz, die Preisträger im
Leistungswettbewerb des Deutschen
Handwerks 2007. „Nach der Mühe
haben Sie sich die heutige Ehrung
mehr als verdient!“ Im Rahmen einer
Feier würdigte die HwK die Leistungen
der fünf Bundessieger ebenso wie die
des Zweit- und der drei Drittplatzierten
auf Bundesebene sowie die der 23
Landes- und 46 Kammersieger.
„Es ist ein sehr schöner Erfolg und
wir freuen uns mit den Siegern. Sie
haben die Ihnen während der Lehre
im Betrieb, in der Berufsschule und
in den Lehrgängen der Kammer
gebotenen Informationen für sich
zu nutzen gewusst, indem Sie sie
gedanklich erfasst, verarbeitet und
weiterentwickelt haben“,soScherhag
in seiner Laudatio. Er lobte Ehrgeiz
und Disziplin der jungen Leute, sich
unter Konkurrenten aus allen Teilen
Deutschlands durchzusetzen. „Sicher
haben Sie auch das ein oder andere
Mal mit sich gehadert oder an sich
selbst gezweifelt und dennoch wei-
tergemacht!“
Der Präsident unterstrich, dass die
jungen Leute nun „zur Handwerks-
elite zählen“ und somit „über die
besten Voraussetzungen für eine
vielversprechende Zukunft verfü-
gen“. Er riet ihnen, den Schritt zum
Handwerksmeister und damit in „die
absolute Führungsriege des Hand-
werks“ bald anzugehen. In diesem
Zusammenhang verwies er auf das
Begabtenförderungsprogramm des
Bundesbildungsministeriums (Infos
dazu im Kasten rechts auf dieser
Seite). So hat jeder, der in diesem
Leistungswettbewerb einbesonderes
Ergebnis erzielt hat, dieMöglichkeit,
eine Förderung von maximal 5.100
Euro, verteilt über einen Zeitraum
vondrei Jahren, zuerhalten. Scherhag
erinnerteaberauchdaran,dass„Fach-
wissenund Informationzwar überaus
wichtig sind“, sich der beste Hand-
werker jedoch„zusätzlichnochdurch
FürsorgeundVerantwortunggegenü-
ber denWünschen und Bedürfnissen
des Kunden auszeichnet“. „Er ist ein
Mensch unter Menschen!“
Sichtbar nachdenklich hörten die
Nachwuchshandwerker, die von ih-
ren Angehörigen zur Feier begleitet
wurden, demKammerpräsidentenzu.
In Kurzinterviews erzählten einige
von ihnen von ihren Zukunftsvor-
stellungen.
Bereits seit 1951 stellt der Hand-
werksnachwuchs sein Können im
Praktischen Leistungswettbewerb
unter Beweis. Teilnehmen können
Nachwuchshandwerker bis 23 Jahre,
die ihre Gesellenprüfung mindestens
mit der Note „gut“ beendet haben.
Nach Vergleichen bei Innungen und
Kammern stehen die Landeswettbe-
werbe auf dem Fahrplan. Die Sieger
erhalten die begehrten Tickets für die
Bundeswettbewerbe.
Parallel zum Leistungswettbewerb
wird der Wettbewerb „Die gute
Form im Handwerk“ angeboten.
Dabei beurteilen die Juroren Gesel-
lenstücke von jungen Handwerkern
unterschiedlicher Gewerke nach
ihrer handwerklichen Verarbeitung,
Formgebung und Gestaltung.
Sowohl beim Leistungswettbewerb
des Deutschen Handwerks als auch
beim Wettbewerb „Die gute Form“
HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag (3.v.l.) zusammen mit den Kammer- und Landessiegern des Leistungswettbe-
werbs und den Bundesiegern Jan Philipp Minor, Tim Stüber, David Buhr, Friederike Bertet sowie Jennifer Marie Barta.
Volles Haus bei
der HwK und eine
Superstimmung
bei der Feier für
die Sieger des
Leistungswettbe-
werbs des Deut-
schen Handwerks,
zu der auch die
Ausbilder und Fa-
milien eingeladen
waren.
beweisendie jungenGesellinnenund
Gesellen, dass sie ihr Handwerk von
der Pike auf gelernt haben. Sie zeigen
sich von ihrer kreativsten Seite und
testen ihre Leistungsfähigkeit.
Mehr Infos zum Leistungswettbe-
werb des Deutschen Handwerks bei
der HwK, Telefon 0261/ 398-641,
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