Handwerk Special Nr. 74 vom 12. April 2000 - page 5

feier 2000 + Meisterfeier 2000 + Meisterfeier 2000 + Meisterfeier 2000 + Mei
Die bestandene Meisterprü-
fung in einem Handwerksbe-
ruf ist - auch im Hinblick auf
den europäischen Binnen-
markt - die Voraussetzung für
die Berechtigung, ein Hand-
werk selbständig auszuüben
und Lehrlinge auszubilden.
Das Prüfungsverfahren regelt
dieHandwerksordnung (HwO),
zuletzt novelliert imApril 1998.
Danach kann in 94 verschiede-
nen Handwerken - von A wie
Augenoptiker bis Z wie Zwei-
radmechaniker - die Meister-
prüfung abgelegt werden. Ne-
ben der Möglichkeit zur Selb-
ständigkeit eröffnet derMeister-
titel Arbeitnehmern gute Mög-
lichkeiten für den beruflichen
Aufstieg.
Wer die Meisterprüfung able-
gen will, wird in vier Prüfungs-
teilen geprüft. DerMeistermuss
Kenntnisse in Fachpraxis (Teil
I), Fachtheorie (Teil II), Wirt-
schaft und Recht (Teil III) so-
wie Berufs- und Arbeitspäda-
gogik (Teil IV) nachweisen.
In Fachpraxis und -theorie wer-
den die für den einzelnen Hand-
werksberuf spezifischenKennt-
nisse und Fertigkeiten theore-
tisch und praktisch geprüft. Die
Prüfungsinhalte variieren je
nachHandwerk und richten sich
nach der jeweils maßgebenden
Prüfungsordnung. Die HwK
Koblenz nimmt Prüfungen in
den Teilen I & II in 48 verschie-
denen Handwerken ab. Vorbe-
reitungslehrgängewerden für 26
Handwerke angeboten.
Die Teile III & IV sind für alle
Handwerke identisch. In diesen
Teilen werden die (betriebs-)
wirtschaftlichenund rechtlichen
Grundkenntnisse für die Füh-
rung eines Unternehmens so-
wie dieGrundlagen für dieAus-
bildung von Lehrlingen vermit-
telt. Hier bietet die HwK stän-
digLehrgänge inVoll- undTeil-
zeit und einen „Crashkurs“
(Kombination aus VZ und TZ)
in ihren Berufsbildungszentren
in Koblenz, Bad Kreuznach,
Rheinbrohl und Herrstein an.
Wer die Meisterprüfung able-
gen will, muss als Vorausset-
zungen eineGesellenprüfung im
Handwerk oder einen anderen
gleichwertigen Ausbildungs-
abschluss mitbringen. Des wei-
teren wird für die Zulassung zur
PrüfunggrundsätzlichderNach-
weis einer dreijährigen Berufs-
tätigkeit in dem entsprechen-
den Handwerk gefordert.
Abgenommenwird dieMeister-
prüfung in allen vier Teilen vom
fachlich zuständigen Prüfungs-
ausschuss im jeweiligen Hand-
werkskammerbezirk. Dieser
Ausschuss ist gemäß § 47 HwO
eine staatliche Prüfungsbe-
hörde.
Jeder Meisterprüfungsaus-
schuss setzt sich aus fünf Mit-
gliedern zusammen: Vorsitzen-
der, zwei Meisterbeisitzer, ein
Gesellenbeisitzer, ein Lehrer-
beisitzer. Sie üben diese Tätig-
keit ehrenamtlich aus.
DemMeisterprüfungsausschuss
obliegt die Durchführung der
gesamten Meisterprüfung. Der
Vorsitzende ist dabei überwie-
gend für die Planung und Koor-
dinationdesPrüfungsverfahrens
verantwortlich. Die Prüfungs-
ausschussmitglieder erstellen
gemeinsam die Prüfungsaufga-
ben und nehmen die Prüfung in
allen Teilen schriftlich und
mündlich ab.
Unterstützt wird der Meister-
prüfungsausschuss dabei von
der HwK-Meisterakademie, die
als Geschäftsstelle in der Ko-
blenzer David- Roentgen-Stra-
ße fungiert.
Informationen
unter Tel.: 0261/398-400,
Fax: -990, Email:
Int.:
Die Meisterprüfungsausschussvorsitzenden sind im Bilde
(v.l.)
...
Reinhold Kesselheim (Stukkateure), Heiner Lohner (Elektroinstallateure MP2), Harald Schmidt (Maurer, Betonbauer, Fliesenleger), Gerhard
Wittayer (Tischler), Horst Nefen (Gas- und Wasserinstallateure, Klempner), Jakob Dötsch (Raumausstatter), Rudolf Quirbach (Zentralhei-
zungs- und Lüftungsbauer), Hans-Eugen Lambert (Büroinformationselektroniker), Eduard Heinz (Maschinenbaumechaniker, Werkzeugma-
cher, Metallbauer), Lothar Schneider (Elektrotechniker MP1, Stellvertreter), Max Frank (Kfz-Techniker, Fachrichtung Mechanik), Reinhold
Scherer (Kfz-Techniker, Fachrichtung Elektrik), Kurt Ruth (Gold- und Silberschmied).
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