Handwerk im Winter vom 9. Dezember 2006 - page 9

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HwK-Service:
Steuern sparen
mit der Handwerker-
Rechnung
Bundesfinanzministerium präzisiert Steuerbonus
Das Bundesministerium der Finan-
zen hat bislang offene Anwen-
dungsfragen zum Steuerbonus für
Handwerkerleistungen geklärt.
Danach sind alle handwerklichen
Tätigkeiten für Renovierungs-, Er-
haltungs- und Modernisierungsmaß-
nahmen begünstigt, die in einem in-
ländischen Haushalt des Steuer-
pflichtigen (Mieter oder Eigentü-
mer) erbracht werden. Arbeiten, die
in derWerkstatt eines Handwerksbe-
triebes ausgeführt werden sowie Tä-
tigkeiten bei einer Neubaumaßnah-
me können nicht berücksichtigt wer-
den. Voraussetzung für die Anrech-
Für die Bau- und Ausbauhandwerke hat der Steuerbonus für Hand-
werkerleistungen einen Auftragsschub gebracht.
Eine Online-Umfrage des ZDH hat ergeben, dass 38,4 Prozent der Betriebe
einen positiven Impuls aufgrund des Steuerbonus spüren. Jeder Dritte führt
Umsatzerhöhungen von mehr als 10 Prozent allein darauf zurück. 11,8 Pro-
zent der Betriebe geben an, dass ihre Kunden sie gezielt auf den Steuerbonus
ansprechen. Umgekehrt bewerben zwei von drei Betrieben aktiv den Steuer-
bonus.
84 Prozent der Betriebe hält die Höhe des Steuerbonus mit Blick auf die
Umsatzsteuererhöhung für nicht ausreichend. Der ZDH schlägt vor, den
Steuerbonus anzupassen - auf 25 Prozent von 4.000 Euro Arbeitslohn, das
sind 1.000 Euro.
nung: Der Anteil der Arbeits- und
Fahrtkosten muss auf der Rechnung
gesondert ausgewiesen sein, Mate-
rialkosten werden nicht berücksich-
tigt. Und: Die Begleichung der Leis-
tung muss unbar, also durch Über-
weisung erfolgen und belegt werden.
Ein ZDH-Flyer informiert über die
wichtigsten Details des Steuerbonus.
Anforderung unter
Infos und Beratung für Handwer-
ker bei der HwK-Betriebsberatung,
Tel.: 0261/ 398-251, Fax: -994,
E-Mail:
Höhe des Steuerbonus
20 % von max. 3.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 600 Euro pro
Jahr und Haushalt!
Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen
Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu
einem Höchstbetrag von insgesamt 600 Euro gewährt.
Æ
Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt er-
bracht werden (Reinigen der Wohnung durch einen Gebäudereiniger,
Gartenpflegearbeiten), kann zusätzlich der Steuerbonus für allgemeine
haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden (§ 35a
Abs. 2 Satz 1 EStG). Dieser Steuerbonus wird ebenfalls in Höhe von bis
zu 600 Euro (20 % von max. 3.000 Euro) gewährt.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dies sind
beispielsweise:
Æ
Arbeiten an Innen- und Außenwänden
Æ
Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o.ä.
Æ
Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Æ
Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschrän-
ken, Heizkörpern und -rohren
Æ
Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (Teppich, Parkett, Fliesen)
Æ
Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas-
und Wasserinstallationen, Modernisierung oder Austausch einer Einbau-
küche
Æ
Modernisierung des Badezimmers
Æ
Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschma-
schine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
Æ
Maßnahmen der Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten auf dem
Wohngrundstück
Æ
Gebühren für Schornsteinfeger
Æ
Reparatur und Wartung von Hausanschlüssen (z.B. Kabel für Strom und
Fernsehen).
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (z.B. Eigentümer einer Eigentums-
wohnung), die Handwerkerleistungen für das Gemeinschaftseigentum be-
auftragen und den Steuerbonus nutzen möchten, ist zu beachten:
Æ
In der Jahresabrechnung müssen die im Kalenderjahr für Handwerker-
leistungen unbar gezahlten Beträge gesondert aufgeführt werden.
Æ
Der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) muss
ausgewiesen sein.
Æ
Der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers ist anhand seines Betei-
ligungsverhältnisses individuell zu errechnen (z.B. durch Grundbuchaus-
zug) bzw. wird vom Verwalter bescheinigt.
Æ
In bestehenden Gebäuden sind handwerkliche Tätigkeiten grundsätzlich
begünstigt, im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht.
Æ
Die Handwerkerleistung erfolgt im Haushalt des Auftraggebers - es ist
egal, ob er dort als Mieter oder Eigentümer lebt.
Æ
Wird z.B. ein Fenster in der Werkstatt des Handwerkers angefertigt, sind
die darauf entfallenden Arbeitskosten nicht begünstigt. Lediglich die
Arbeitskosten für den Einbau des Fensters sind begünstigt.
Nachweise für den Steuerbonus
Æ
Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen werden durch eine Rech-
nung des Handwerkers nachgewiesen.
Æ
Arbeitskosten sowie Fahrtkosten einschließlich darauf entfallender Mehr-
wertsteuer sind begünstigt - ein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer
ist dabei nicht erforderlich. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätz-
lich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Materialkosten sind
nicht begünstigt.
Æ
Bei Wartungsverträgen, bei denen sich die Arbeitskosten pauschal aus
einer Mischkalkulation ergeben, genügt eine Anlage zur Rechnung, aus
der die Arbeitskosten hervorgehen.
Æ
Auch von Kleinunternehmern ausgestellte Rechnungen, die keine Mehr-
wertsteuer ausweisen, sind begünstigt.
Æ
Nur für das Jahr 2006 kann der Anteil der steuerbegünstigten Arbeits-
kosten, wenn er in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen wird, auch
vom Steuerpflichtigen (Auftraggeber) geschätzt werden.
Æ
Die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers wird nachgewiesen
(z.B. durch Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Verrechnungsscheck, Teil-
nahme am Electronic-Cash-Verfahren).
Æ
Barzahlungen sind nicht begünstigt! Handwerkerleistung und Zahlung
müssen nach dem 31. Dezember 2005 erfolgt sein.
Æ
Der Steuerbonus kann nicht gewährt werden, wenn die Handwerker-
leistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausga-
ben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügi-
gen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.
Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle
Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und die Zahlungsnachweise
beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Be-
rücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetz-
ten Einkommensteuer verrechnet.
Erste Erfahrungen des Handwerks
Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen in der Praxis
Wichtige Details für Betriebe und Kunden
Der Steuerpflichtige hat im Kalen-
derjahr 2006Arbeitskosten für Ma-
lerarbeiten in Höhe von 1.500
Euro, Wartungskosten für die Hei-
zungsanlage in Höhe von 400 Euro
und Reparaturkosten (Arbeitskos-
tenanteil) der Waschmaschine in
Höhe von 200 Euro gezahlt und
nachgewiesen (alle Beträge ein-
schl. MwSt.). Der Steuerbonus
berechnet sich dann wie folgt:
Arbeitskosten Maler 1.500 Euro
Wartungskosten
400 Euro
Reparaturkosten
200 Euro
Gesamt
2.100 Euro
x 20 % Förderung
= Steuerbonus
420 Euro
Ein Beispiel für den Steuerbonus
Erfinder
isches Handwerk
Maurermeister Alfred Schmitt und seine patentierte „Mobile Teleskop-Rampe“ für Rollstuhlfahrer
Maurermeister, Betriebwirt des
Handwerks, Chef eines Familien-
unternehmens in der dritten Gene-
ration - soweit ist Alfred Schmitt
aus Oberbaar unweit des Nürburg-
rings ein ganz normaler Handwer-
ker aus dem Bauhauptgewerbe, der
drei Maurergesellen und einen
Bauwerker beschäftigt.
Und als solcher erstellt er vornehm-
lich Ein- und Zweifamilienhäuser.
Dabei wiederum bevorzugt er das
Bauunter-
nehmer
Alfred
Schmitt
errichtet
Wohnhäu-
ser mit
Planele-
menten
schnell
und kos-
tengüns-
tig.
Steckbrief: Schmitt Hoch- u. Tiefbau, Oberbaar
Gegr. 1912, 3. Generation
|
5 Mitarbeiter
|
Hochbau, Außenputz, Voll-
wärmeschutz
|
Tel.: 02656/ 501
|
Bauen mit Planelementen von Biso-
therm, also mit großformatigen
Bimssteinen, bei denen nach den
Plänen des Architekten bereits alle
Fenster, Türen und Aussparungen,
beispielsweise für Rollladengurte,
vorgeschnitten sind. „Die Material-
kosten liegen bei diesem System
Nicht nur beim Bauen zeigt Alfred
Schmitt sein Gespür für innovati-
ve Ideen. Nach rund zwei Jahren
Entwicklung brachte der prämier-
te Erfinder seine patentierte „Mo-
bile Teleskop-Rampe“ auf den
Markt. „Damit steht Rollstuhlfah-
rern ein Hilfsmittel zur Verfügung,
das den barrierefreien Zutritt zu
Geschäften, Restaurants und öf-
fentlichen Gebäuden ermöglicht.
Das Überwinden von so genann-
ten Regenstufen ist kein Problem
dene und neue Treppen, mit einem
speziellen Adapter für die Anhän-
gerkupplung auch für die Rolli-
Verladung in Fahrzeuge. Und auch
seine Handwerkerkollegen profi-
tieren von der Teleskop-Rampe,
die er mit Hilfe modernster Com-
putertechnologien entwickelt hat
und die aus hochwertigen, rostfrei-
en Werkstoffen gefertigt wird.
Denn auch die Sackkarre mit einer
Waschmaschine rollt damit leich-
ter über die Schwelle ...
mehr.“ Für den Vertrieb hat der fin-
dige Meister unter dem Namen
„Telra“ eine eigene Gesellschaft ge-
gründet. Je nach Rollstuhl lassen
sich bis zu drei Stufen mit der TÜV-
geprüften und nach dem Medizin-
produktegesetz zugelassenen Teles-
kop-Rampe überwinden. Sie wiegt
nur 19,5 kg, die Begleitperson hat
sie in wenigen Sekunden aufgebaut,
ein „Caddy“ erlaubt die Mitnahme
an jeden Ort. Das Multitalent ist ge-
eignet für den Festeinbau in vorhan-
Maurermeister mit Gespür für Innovationen
über denen für konventionelle Stei-
ne. Das kompensieren wir durch die
deutlich günstigere und schnellere
Verarbeitung“, erläutert der 44-jäh-
rige Handwerksmeister.
„Es sind Massivhäuser, die wir so
bauen“, ergänzt er. Etwa vier „Stein-
reihen“ benötigt man für die Raum-
höhe im Wohnbereich. Sie werden
mit Hilfe eines Kranes gesetzt und
geklebt. Das schont die Knochen der
langjährigen Mitarbeiter, Hebear-
beiten auf der Baustelle entfallen fast
vollständig. Neben kleineren Bau-
arbeiten errichtet Alfred Schmitt
acht bis neun Häuser im Jahr - über-
wiegend für Privatkunden.
Die „derzeit sehr guteAuftragslage“
führt er auf einen Überhang aus der
Eigenheimzulage und „die Panik vor
den 3 %“ aus der anstehenden Um-
satzsteuererhöhung zurück.
Nur wenige Handgriffe zum Überwinden der Stufe (v.l.): auflegen, Seitenführung aufklappen und Rollo ausziehen.
Steckbrief: Fritz Meyer GmbH, Altenkirchen
Gegr. 1948
|
180 Mitarbeiter (6 Lehrl.)
|
Hoch-, Industrie-, Infrastrukturbau
|
Schlüsselfert. Bau
|
Tel.: 02681/ 9518-0
|
Meisterkurse
für Maurer
Die nächsten Meisterkurse für Mau-
rer und Betonbauer starten in Ko-
blenz am 11.4.07 in Vollzeit (Dau-
er: 6 Monate) und am 10.11.07 in
Teilzeit (Dauer: 16 Monate) in Bad
Kreuznach.
Infos und Anmeldung bei der
HwK-Meisterakademie, Tel.:
0261/ 398-415, Fax: -990, E-
Mail:
Verlässlich
er Partner am Bau
Bauunternehmung Fritz Meyer erschließt sich neue Märkte
Dienstleistungszentrum
Montabaur, Regio-
bahnhof Wissen, Orts-
umgehung Neuhäusel
oder Bubenheimer Krei-
sel, Kur- und Freizeit-
bad in Bad Marienberg,
Alten- und Pflegeheim
Mudersbach, Kreis-
sparkasse Altenkirchen ... Die Pro-
jekte der Bauunternehmung Fritz
Meyer aus Altenkirchen sprechen
für sich und die Referenzliste ist da-
mit längst nicht erschöpft.
350 m lang, 65 m hoch: Kalterbachtal-
brücke der neuen B 49 bei Neuhäusel.
DienstleistungszentrumMontabaur: Die Bauunternehmung Meyer erstellte die
Rohbauten der Gebäude, die im rechtenWinkel zur ICE-Trasse stehen.
Der Betrieb, den Maurermeister
Fritz Meyer „1948 aus der Not her-
aus in Fluterschen gründete, entwi-
ckelte sich kontinuierlich positiv“,
erzählt sein Sohn Hans-Georg Mey-
er, der seit 1979 den Betrieb leitet.
Als der Vater nach der Kriegsgefan-
genschaft keine Anstellung fand,
legte er die Meisterprüfung ab,
machte sich selbstständig und „er-
arbeitete sich in den Aufbaujahren
nach dem Krieg einen guten Ruf auf
dem oberen Westerwald“, der bis
heute zählt. Der 56-jährige Diplom-
Ingenieur Hans-Georg Meyer sam-
melte erste Berufserfahrung außer-
halb des elterlichen Betriebes in
Unternehmensfeldern, die der Vater
seinerzeit nicht anbot.
„Für die Weiterführung des Fami-
lienunternehmens waren zwei As-
pekte wichtig. Wir mussten uns ei-
nerseits breiter aufstellen - vornehm-
lich im konstruktiven Ingenieurbau
- und andererseits die Eigen-
kapitalstruktur optimieren.“
Beides in überschaubaren,
zielgerichteten Schritten.
Entsprechend gelang es, den
Mitarbeiterbestand über alle
Krisen in der Baubranche
hinweg zu halten und sogar
auszubauen. Seit Jahrzehn-
ten engagieren sich die Mey-
ers in der Ausbildung mit re-
gelmäßig sechs bis zehn
Lehrlingen, die sie auch
weitgehend übernehmen.
Heute setzen die Altenkirchener auf
Angebote im schlüsselfertigen Bau-
en oder treten - wie aktuell beim Bau
des Einkaufs- und Dienstleistungs-
zentrums „Marktdreieck Marburg
Mitte“ - auch als Investor auf. Bei
Großprojekten arbeiten sie als Part-
ner in Bietergemeinschaften - so
etwa beim Bau der ICE-Trasse Köln-
Frankfurt - oder führen selbst Ar-
beitsgemeinschaften im Straßen-
und Tunnel-, Brücken- und Stütz-
mauer- oder Verwaltungs- und In-
dustriebau an. „ImBaugewerbe kann
nur bestehen, wer durch seine Leis-
tung überzeugt“, gibt Hans-Georg
Meyer die Marschrichtung vor.
„Wir verfügen über das technische
Know-how, um auch in schwierigen
Projekten Konzepte anbieten zu kön-
nen. Grundlage dafür ist der große
Stamm an qualifizierten Mitarbei-
tern von der Bauleitung bis zum
Lehrling.“
Als Investor undGeneralunternehmer errichtet das
Bauunternehmen Meyer das „Marktdreieck“ in
Marburg schlüsselfertig.
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14
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