Handwerk Special Nr. 90 vom 13. November 2002 - page 5

Den Sprayern
keine Chance
Graffiti und Handwerk: Sprayern keine Chance!
13. November 2002
Nr. 90
Das Handwerk hilft beim Kampf gegen unerwünschte „Dekorationen“
Kreishandwerkerschaft
begrüßt Initiative
„Von Seiten der Kreis-
handwerkerschaft und
insbesondere auch der
Gebäudereiniger-Innung
Koblenz unterstützen wir
eine entsprechende Anti-
Graffiti-Kampagne im
doppelten Sinne, da zum
einen die Beseitigung, aber
auch die Vorbeugung
gefragt ist”, so Karlheinz
Gaschler, Hauptgeschäfts-
führer der Kreishandwer-
kerschaft Mittelrhein. Es sei
zu begrüßen, dass die Stadt
Koblenz entsprechende
Maßnahmen unterstützen
wolle, wobei es nicht nur
um öffentliche Gebäude,
sondern vor allem auch um
gewerbliche und private
Hauseigentümer gehe.
Spezialanstrich: Vorbeugen gegen Graffiti und
wirkungsvoller Schutz vor Hochwasserdreck
Beim Kampf gegen Graffiti findet man im Handwerk nicht nur
bei den Gebäudereinigern kompetente Hilfe. Vorbeugen ist
besser: Daher erfährt man bei den Innungsbetrieben des Maler-
und Lackiererhandwerks Wissenswertes über spezielle Farben
und Fassadenanstriche, die den Sprayern keine Chance lassen.
Durch die spezielle Zusammensetzung dieser Farben haftet das
Graffiti nicht mehr so gut an der Wand und lässt sich, ähnlich
wie bei der Versiegelung, leicht entfernen. Und noch ein Ne-
beneffekt verbindet sich mit der Farbe, der sehr nützlich sein
kann: Fleischermeister Joachim Götzel aus Döbeln in Sachsen
gehört zu den leidgeprüften Hausbesitzern, die regelmäßig Gra-
ffiti an ihren Wänden fanden. Also entschloss er sich, die Wände
seines Hauses mit einer speziellen Farbe streichen zu lassen. Wie
effektiv diese Farben sein können, zeigte sich nach der Jahrhun-
dertflut im Sommer: Durch den Graffitischutz fand auch der
Mulde-Dreck keinen Halt an der Hauswand. Als das Wasser nach
Tagen zurückging, fand man an der Wand keinen „Dreckrand“ -
im Gegensatz zu den anderen Häusern in der Nachbarschaft.
Es ist inzwischen leider ein
bekanntes Szenario: Man
verlässt am Morgen das
Haus und stellt fest, dass
über Nacht ein anonymer
Graffiti-Sprayer ein
eigenartiges Zeichen oder
eine andere unerwünschte
Dekoration an der Fassade
hinterlassen hat. Eine
Diskussion, ob es sich bei
Graffiti um Kunst
handelt oder nicht,
erübrigt sich, wenn das
Graffiti ohne Einwilli-
gung und Einverständ-
nis angebracht
wurde.
Graf-
fiti ist Sachbe-
schädigung und da-
mit strafbar. Doch was
kann man tun, wenn man
auf seiner Hauswand ein
derartiges Werk findet?
Hilfe findet man beim
Handwerk: Der Gebäuderei-
niger weiß ganz genau, wie
er diesen „Dekorationen“ zu
Leibe rücken kann.
Bei der Entfernung von Graf-
fiti sind die Fachbetriebe des
Gebäudereiniger-Handwerks
die richtigenAnsprechpartner.
„Der Gebäudereiniger besitzt
verschiedene Reinigungs- und
Lösungsmittel, mit denen er
gezielt die Spuren auf Flächen
undFassadenbeseitigenkann“,
erläutert Paul Neiß, Obermeis-
ter der Gebäudereiniger-In-
nung Koblenz. Mit den ver-
schiedenen Mitteln kann ganz
gezielt die richtigeVorgehens-
weise für die jeweilige Farb-
schmierei gefunden werden.
„Es gibt allerdings kein Pa-
tentrezept.WirmüssenvonFall
zu Fall entscheiden, wie wir
am besten vorgehen“, so Neiß.
Versiegelung hilft Schäden
vermeiden
Manche Stellen scheinen sich
bei denGraffiti-Sprayernbeson-
ders großer Beliebtheit zu er-
freuen: Gerade wurde die Wand
gereinigt, da findet der Hausbe-
sitzer kurze Zeit später ein neues
Graffiti. „In diesem Fall sollte
man prüfen, ob man
den Unter-
grund versie-
geln lassen kann“, rät
Paul Neiß. Zur Versiegelung
werden spezielle Mittel auf die
Fassade aufgetragen. Diese re-
duzieren die Haftfähigkeit der
Sprühfarben und ermöglichen
später das leichtere Entfernen
der Farben. „Die Versiegelung
der Flächen und Fassaden wird
ebenfalls von den Gebäude-
reinigern angeboten.“
Sprayern den Kampf
angesagt
Das Anbringen von
Graffiti ist strafbar:
Wird ein Sprayer er-
wischt, ist eine An-
zeigewegenSachbe-
schädigung die Fol-
ge. Doch die Ermitt-
lung der Täter ist oft
schwierig, da die
Sprayer in den mei-
sten Fällen imSchutz
derDunkelheit undan
wenig belebten Stel-
len aktiv sind.
Mit verschiedenen
Programmen wurde den Spray-
ern bereits in der Vergangenheit
der Kampf angesagt: So küm-
mert sich beispielsweise in Ko-
blenz ein städtischerMitarbeiter
um die Erfassung und Doku-
mentation von Graffiti.
Im Rahmen der Aktion „Siche-
re, saubere Stadt“ hat man sich
in Koblenz entschlossen, zu-
nächst systematisch alle Graffiti
zu erfassen und dokumentieren.
Die dokumentierten Fälle wer-
den anschließend zur Anzeige
gebracht und entfernt.
Auch bei der Polizei in Koblenz
stehen die Graffiti-Sprayer seit
einiger Zeit im Fadenkreuz der
Ermittlungen.
Die Beamten des Dezernats Ju-
gendkriminalität gehen Anzei-
gen aus der Bevölkerung nach,
dokumentieren die vorgefunde-
nen Schäden und ermitteln den
Täter. Durch typische Eigenhei-
ten der gesprayten Bilder oder
ZeichenkönnendieBeamtendie
vorgefundenen Graffiti einem
bestimmten Sprayer zuordnen.
Für die erfolgreiche Ermittlung
eines Graffiti-Täters sind die
Beamten allerdings auf dieHilfe
der Bevölkerung angewiesen.
„Wer ein Graffiti an seinem Ei-
gentum entdeckt, sollte auf je-
den Fall die Polizei verständi-
gen“, sagt Polizeihauptkommis-
sarAxel Boesen von der Polizei-
inspektion 1 in Koblenz. „Wer
einen Graffiti-Sprayer bei der
Tat beobachtet, sollte sich eben-
falls direkt an die Polizei wen-
den. Auf jeden Fall sollte ein
Geschädigter Anzeige wegen
Sachbeschädigung erstatten und
einenAntrag auf dieVerfolgung
der Straftat stellen.“ Privatper-
sonen, die Hinweise zur Ermitt-
lung eines Sprayers geben, kön-
nen von den Staatsanwaltschaf-
ten in Rheinland-Pfalz eine Be-
lohnung in Höhe von 1000 Euro
erhalten. Justizminister Herbert
Mertin hat eine entsprechende
Anordnung bis zum 31. Dezem-
ber diesen Jahres verlängert.
Über eine weitere Verlängerung
dieser Anordnung wird im De-
zember entschieden. Seit der ers-
ten Auslobung Anfang 2000
wurde in rund 30 Fällen dieser
Betrag ausbezahlt.
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