Handwerk Special Nr. 83 vom 17. Oktober 2001 - page 14

DieKammer bietet daher ein
umfassendes Beratungsan-
gebot, so für Existenz-
gründer. Bestehende Betrie-
be können u.a. die Techno-
logie- oder Weiterbildungs-
angebote nutzen. Und auch
eine alte ForderungderHwK
ist heute Realität: der Hoch-
schulzugang für Meister. Er
beinhaltet die Gleichwertig-
keit allgemeiner und beruf-
licher Bildung. Die Studien-
erfolge von Meistern zeigen
dieBerechtigungdieser Fest-
stellung.
Informationen
bei der HwK-Pressestelle:
Tel.: 0261/ 398-161,
Fax: 0261/ 398-996,
E-Mail:
Erfolgskonzept des Handwerks in Deutschland
17. Oktober 2001
Nr. 83
EinigewenigeKritiker kön-
nen es nicht lassen, falsche
Behauptungen regelmäßig
zu wiederholen: Der Meis-
terbrief verhindere Exis-
tenzgründungen, dieHand-
werkskammern seien büro-
kratische Verhinderer.
So lang es diese Vorwürfe
gibt, so oft haben das Hand-
werk und seine Organisatio-
nen die passende Antwort
gegeben - mit handfester
Wirtschaftskraft, mit praxis-
orientierterWirtschaftspoli-
tik. In Beschäftigung und
Ausbildung nimmt es seit
jeher einen Spitzenplatz ein,
seine Produkte und Dienst-
aktualisieren, sie am neue-
sten technischenKnow-how
zu orientieren.
DieMeisterausbildung sorgt
für fundiertes Wissen und
spiegelt gleichzeitig den
Stand der Technikwider. Sie
bietet darüber hinaus zahl-
reiche zeitgemäße Zusatz-
möglichkeiten zur Qualifi-
zierung, die sich an der Pra-
xis orientieren und von den
Meisterschülern verstärkt
genutzt werden, so im tech-
nologischen oder betriebs-
wirtschaftlichen Bereich.
Handwerk istmit seiner brei-
ten Leistungspalette in fast
Handwerksmeister sind
Meister ihres Fachs, die viel-
fältige Kenntnisse erworben
haben und wissen, wie er-
folgreich einBetriebgegrün-
det undgeführtwerdenkann.
Daher ist dieÜberlebensrate
von Existenzgründungen im
Handwerk wesentlich höher
als in anderen Wirtschafts-
bereichen. Zudem ist die
Gründungsquote stärker,
sind die Existenzgründer
überdurchschnittlich jung.
Die HwK Koblenz sieht ge-
rade in der Förderung der
Selbstständigkeit eine ihrer
wichtigsten Aufgaben für
das Handwerk und die
Region.
Klares Votum für
Meisterbrief & Kammern
leistungen genießen ein ho-
hes Ansehen.
Kein Selbstläufer: Nur mit
guterQualifikation lässt sich
das hohe Qualitätsniveau
erreichen und halten. Dabei
spielt der Meisterbrief als
Gütesiegel eine Schlüssel-
rolle. Die Handwerkskam-
mern als Selbstverwaltungs-
einrichtungen des Hand-
werks haben sich dabei in
ihrer über 100-jährigen Ge-
schichte eine unersetzbare
Rolle als Interessenvertreter,
Qualifikations- und Bera-
tungsstelle erarbeitet. Mit
ihremumfangreichenKnow-
how und Dienstleistungs-
spektrumunterstützen sie die
Handwerksunternehmen.
Richtung Zukunft
DerMeistertitel ist eineQua-
lifikation mit Tradition, die
aber aktuell ist wie nie zu-
vor. Von ihr profitieren in
erster Linie die Verbraucher
und die Volkswirtschaft ins-
gesamt. Nur leistungsfähi-
ge, qualifizierte Meister si-
chern ein hohes Niveau bei
Produktion und Dienstleis-
tung. Viele Experten aus eu-
ropäischen Nachbarländern
beneiden Deutschland des-
halb umdenMeisterbrief als
Gütesiegel handwerklicher
Arbeit. Darum arbeiten eh-
ren- und hauptamtliche Ex-
perten der Handwerksorga-
nisation gemeinsam ständig
daran, die Inhalte in den
Vorbereitungsmaßnahmen
auf die Meisterprüfung zu
100 Berufen mo-
dern und zukunft-
orientiert, nutzt
neuesteTechnolo-
gien und fertigt
Hi gh t e c h - P r o -
dukte. Zahlreiche
Beispiele dafür
finden sich auch
im Norden von
Rheinland-Pfalz:
So hat ein Kera-
mikhandwerker
gemeinsam mit
dem Forschungs-
institut für anor-
ganische Werk-
stoffe in Höhr-
Grenzhausen ein
neues, umwelt-
s c h o n e n d e s
Brennverfahren entwickelt,
das im Bereich des Salz-
brandes völlig neue Mög-
lichkeiten bietet - weltweit.
Im Metallbereich ist die
Nutzung von computerge-
steuerten Bearbeitungs-
maschinen inzwischen Nor-
malität,Orthopädietechniker
nutzenLasertechnologie zur
Messung, ein Zimmerer-
betrieb hat für seineMaschi-
nen eine Sprachsteuerung
entwickelt. Handwerk ver-
einigt hierbei in hervorra-
gender Weise Tradition und
Hightech.
Existenzgründungen
Die Meisterqualifikation
vereinigt mehrere Quali-
fikationskomponenten und
bereitet auf optimale Weise
auf dieSelbstständigkeit vor.
Vielfältige Hilfen der HwK für Existenzgründer
Meisterbrief bürgt für Qualität im Handwerk - Unersetzbare Rolle der Kammern
Selbstständigkeit ist „in“.
Nicht umsonst nennt ein
Großteil derer, die sich für
einenHandwerksberuf ent-
schieden haben, den eige-
nen Betrieb als Ziel, inves-
tieren junge Handwerker
Zeit und Mühe in die Vor-
bereitung auf die Meister-
prüfung, die nach wie vor
der klassische Zugang zur
Selbstständigkeit ist.
Doch nicht nur mit dem di-
rekten Weg mit dem Meis-
terbrief in der Tasche lässt
sich der Traum vom eigenen
Betrieb erfüllen. Es gibtAus-
Lebenstraum vom eigenen
Betrieb verwirklichen
nahmeregelungen, die u.a.
auf individuelle Situationen
im Unternehmen eingehen
oder die berufliche Qualifi-
kation berücksichtigen. Die
HwK Koblenz weist darauf
hin, dass diese Regelungen
als Bestandteil der Hand-
werksordnung flexibel und
unternehmensorientiert an-
gewandt werden.
Geht es beispielsweise um
die Existenz eines Tradi-
tionsunternehmensmit zahl-
reichen Mitarbeitern und
Lehrlingen,mitWirtschafts-
kraft, das durch das plötzli-
che Ausscheiden des Hand-
werksmeisters in eine unter-
nehmerische Schieflage ge-
rät, schafft manmit Ausnah-
meregelungen nicht nur eine
Übergangszeit, sondern gibt
mit zahlreichen Beratungs-
leistungen aktive Hilfe.
Hier die wichtigsten gesetz-
lichen Regelungen für den
Weg indieSelbstständigkeit:
Meisterprüfung
Die Meisterprüfung im ent-
sprechenden oder in einem
für verwandt erklärtenHand-
werk ist Voraussetzung um
in die Handwerksrolle ein-
getragen werden zu können.
Diese im Gesetz zur Ord-
nung des Handwerks vom
25. März 1998 (HwO) gere-
gelte Eintragung ist notwen-
dig um eines der 94 Hand-
werksgewerke selbstständig
betreiben zu dürfen.
Gleichwertige
Prüfungen
Mögliche Alter-
nativen zur Meis-
terprüfung: Als
gleichwertig aner-
kannte Prüfungen
und Nachweise
praktischer Tätig-
keit. So kann ein
geprüfterDiplom-
ingenieur imBau-
wesen für das
Maurer- und Be-
t onbaue r hand -
werk eingetragen
werden, wenn er
eine Maurerge-
sellenprüfung ab-
gelegt oder drei
Jahre praktisch in
diesem Bereich
gearbeitet hat.
Ausnahmebewilligung
Ausnahmebewilligungen er-
teilen inRheinland-Pfalz die
Kreisverwaltungen und
kreisfreien Städte. Sonder-
genehmigungen können un-
ter zwei Voraussetzungen in
die Rolle eingetragen wer-
den: Es muss ein Ausnah-
mefall vorliegen, der für den
Antragsteller eine unzumut-
bare Belastung bedeutet, die
Meisterprüfung zu diesem
oder einem späteren Zeit-
punkt abzulegen. Der An-
tragsteller muss die notwen-
digen Kenntnisse und Fer-
tigkeiten vorweisen unter
Berücksichtigung berufli-
cher Erfahrungen und Tä-
tigkeit. BeideVoraussetzun-
gen stehen nebeneinander.
EU-Qualifikationen
Wer in einemEU-Land sechs
Jahre selbstständig war und
das durch Bescheinigung
einer vor Ort für das Hand-
werk zuständigen Einrich-
tung belegt, hat nach Euro-
päischem Niederlassungs-
recht Anspruch auf Ausnah-
mebewilligung.
Betriebsleiter
Eine GmbH wird in die
Handwerksrolle eingetra-
gen, wenn dieVoraussetzun-
gen dafür durch einen tech-
nischenBetriebsleiter erfüllt
werden. Dieser muss die
Verantwortung für die hand-
werklichen Arbeiten tragen,
sie fachlich überwachen, in
engem(zeitl. u. räuml.) Kon-
takt zum Betrieb stehen um
seine Rechte und Pflichten
wahrzunehmen.
Filialbetriebsstätten
Filialbetriebsstätten werden
i.d.R. von einemtechnischen
Betriebsleiter geführt und
fachlich geleitet und in der
Handwerksrolle demHaupt-
eintrag hinzugefügt.
Personengesellschaften
Gesellschaften des bürgerli-
chen Rechts, offene Han-
delsgesellschaften oder
Kommanditgesellschaften
werden in die Rolle einge-
tragen, wenn für die techni-
sche Leitung ein persönlich
haftenderGesellschafter ver-
antwortlich ist, der dieMeis-
terprüfung (gleichwertige
Prüfung) abgelegt hat.
Handwerkl. Nebenbetriebe
Wenn ein verantwortlicher
Nebenbetriebsleiter im
Handwerksbereich beschäf-
tigt und ein übergeordneter
Hauptbetrieb nachgewiesen
wird, können auch hand-
werkliche Nebenbetriebe in
die Handwerksrolle einge-
tragenwerden. Beispiel: Ein
Kfz-Handelsgewerbe, von
dessen Umsatz der Handel
70 und dieWerkstatt 30 Pro-
zent ausmachen.
Ausübungsberechtigung
Wer ein Handwerk gem.
HwO betreibt, erhält für ein
anderes Gewerbe eine Aus-
übungsberechtigung, wenn
er die nötigen Kenntnisse
und Fertigkeiten nachweist.
Über den Antrag entscheiden
Kreis-/Stadtverwaltungen.
In der HwK-Ausbildungswerkstatt für Tischler machen sich
Meisterschüler mit den neuesten Bearbeitungstechniken für
Holz und Kunststoff vertraut.
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