Handwerk Special Nr. 109 vom 4. Februar 2006 - page 6

Handwerkerleistungen bei Einkommenssteuer geltend machen
4. Februar 2006
Nr. 109
„Wichtige Impulse für
unsere Handwerksbetriebe“
HwK-Präsident begrüßt Vorhaben der Bundesregierung
Die Bundesregierung
packt die Umsetzung
der Vereinbarungen
aus ihrem Koalitions-
vertrag zügig an, die
in Genshagen getrof-
fenen Entscheidungen
gehen als 25-Milliar-
den-Investitionspro-
gramm in das Gesetz-
gebungsverfahren.
Handwerk Special sprach mit
HwK-Präsident Karl-Heinz
Scherhag über die Bedeutung
für das Handwerk.
Herr Scherhag, kommt das
Unternehmen Deutschland
in Bewegung?
Scherhag: Die Koalition in Ber-
lin hat mit ihrem Regierungs-
programm hohe Erwartungen
geweckt und legt ein erfreuli-
ches Tempo bei der Umsetzung
vor. Das Handwerk mit seinen
kleinen undmittleren Betrieben
braucht eine sinnvolle, kons-
truktive Politik, wie umgekehrt
die Politik ein schlagkräftiges
Handwerk benötigt. Die Betrie-
be sind es, dieArbeitsplätze und
Lehrstellen zur Verfügung stel-
len, nicht die Politik. Sie muss
die geeigneten Rahmenbedin-
gungen schaffen. Die Koalition
greift jetzt wichtige Forderun-
gen aus der Handwerksorgani-
sation auf. Sie sind wichtige
Schritte zur Stärkung der Liqui-
dität, der Ertragskraft und für
den wirtschaftlichen Auf-
schwung der Unternehmen.
Wovon profitiert das Hand-
werk - und seine Kunden?
Bei der Gewinnung neuer Kun-
den und Aufträge kommt dem
Handwerk die Ausweitung der
steuerlichen Absetzbarkeit von
Handwerkerleistungen zugute,
die rückwirkend zum 1. Januar
inKraft tretenwird. Privathaus-
halte können bis zu 600 Euro im
Jahr für Erhaltungs- und Mo-
dernisierungsaufwendungen
von der Steuerschuld abziehen.
Das ist ein deutliches Signal
gegen Schwarzarbeit - für die
Stärkung des Arbeitsmarktes
und der Sozialsysteme. Die Be-
triebe profitieren ferner von
verbesserten Abschreibungs-
bedingungen bei der Anschaf-
fung von Maschinen. Die Be-
reitschaft zu investieren ist groß,
belegen unsere Konjunkturum-
fragen. Jetzt gewinnen die
Handwerker auch den finanzi-
ellen Spielraum dafür. Weiter-
hin profitieren sie von der Ver-
doppelung der Umsatzgrenzen
bei der Ist-Versteuerung, d.h.,
sie führen die Umsatzsteuer erst
an das Finanzamt ab, wenn der
Auftraggeber die Rechnung be-
gleicht. Feinarbeit erfordern
geplante Vorhabenwie das Pro-
gramm zur energetischen Ge-
bäudesanierung. Der Renovie-
rung und Sanierung bestehen-
der Bausubstanz kommt ange-
sichts der demografischen Ent-
wicklung eine immer größere
Bedeutung zu. Hier erwächst
ein Zukunftsmarkt für die Bau-
und Ausbauhandwerke, der den
Wegfall der Eigenheimzulage
durchaus kompensieren kann.
Die anstehendeReformder Erb-
schaftssteuer, durch die Be-
triebsübergaben steuerlich bes-
ser gestellt werden, sichert das
Fortbestehen der Unternehmen
und damit von Arbeitsplätzen.
Im Zuge der für 2008 geplanten
Unternehmenssteuerreform
wird die Forderung des Hand-
werks aufgegriffen, Einzelun-
ternehmer oder Personengesell-
schaft in einer Rechtsform neu-
tralen Besteuerung mit Kapital-
gesellschaften gleichzustellen.
Davon profitieren rund 80 Pro-
zent unserer Mitgliedsbetriebe .
Bei so viel Licht wird es
auch Schatten geben?!
Dazu zählt die beschlossene
Erhöhung der Mehrwertsteuer,
die das Handwerk und seine
Kunden belastenwird. Auch die
im Koalitionsvertrag zugesagte
Überprüfung der Handwerks-
ordnungwerdenwir einfordern.
UnsereBefürchtungen, dass der
Wegfall der Meistervoraus-
setzung für dieSelbstständigkeit
zu einer De-Qualifizierung füh-
renwürde, sind eingetreten.Wer
seinHandwerk nicht erlernt hat,
wird als Unternehmer nicht be-
stehen - und kann auch keine
Lehrlinge ausbilden. Die Kon-
sequenzen sind fatal für die Be-
troffenen und die Wirtschaft.
So geht’s
Steuerbonus auf Rechnungen
Steuerbonus für
Handwerkerleis-
tungen: Privat-
haushalte kön-
nen bei ihrer
Einkommens-
steuererklärung
Erhaltungs-, Mo-
dernisierungs-
oder Renovie-
rungsarbeiten,
die von Hand-
werksunterneh-
men durchge-
führt wurden,
geltend machen.
Das gilt gleichermaßen für Mieter wie Ei-
gentümer in ihrem selbst genutzten Wohn-
eigentum. Aufwendungen für vermietete
oder Gewerberäume werden weiterhin als
Betriebsausgaben, Werbungskosten oder
Sonderausgaben geltend gemacht.
Voraussetzungen für denneuenSteuerbonus
ab 1. Januar 2006 sind
eine Handwerkerrechnung mit ausge-
wiesener Mehrwertsteuer,
̈
bei der die Arbeitskosten in einem sepa-
raten Betrag ausgewiesen sind (auch die
anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt
und sollte deshalb einzeln ausgewiesen
sein, Materialkosten dagegen können
nicht geltend gemacht werden) und
I
nfos
̈
deren Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetrie-
bes überwiesen wurde (Bankbeleg),
̈
Leistungen wie Zahlungen müssen im laufenden Jahr er-
bracht worden sein.
Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung werden die Rech-
nungen und Belege eingereicht und im Nachhinein mit der
festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Der Steuerbonus
beträgt 20 Prozent von maximal 3.000 Euro für Arbeitsleistun-
gen bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsar-
beiten pro Jahr und Haushalt. Im Gesamtjahr können also
höchstens 600 Euro aus allen Handwerkerrechnungen geltend
gemacht werden. Der Steuerbonus auf diese Handwerker-
leistungen wird unabhängig gewährt von der Geltendmachung
sonstiger haushaltsnaher Dienstleistungen wie beispielsweise
die Reinigung der Wohnung oder die Pflege von Angehörigen.
Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls 600 Euro im Jahr.
Handwerksbetriebe erhalten Informationen und Beratung in
steuerlichen und allen betriebswirtschaftlichen Fragen bei der
HwK-Betriebsberatung.
Mehr Infos unter Tel.: 0261/398-251,
Internet:
HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag bringt seine
Erfahrungen als ehemaliger Bundestagsabgeord-
neter in die aktuelle wirtschafts- und steuerpoliti-
sche Diskussion ein.
„Ich begleite deinen beruflichen Weg“
420 junge Leute haben 2005
im Rahmen einer Einstiegs-
qualifizierung (EQJ) einen
Praktikumsvertrag imHand-
werk abgeschlossen. Ben-
netWarnke
(2.v.r.)
ausNauort
gehört dazu. Der 19-Jährige
machtderzeitseinPraktikum
in der Schreinerei Hendgen
in Koblenz-Güls.
Der rheinland-pfälzische
Justizminister Herbert Mer-
tin (Mitte) übernahm für ihn
eine Patenschaft und traf sich
mit ihm, Tischlermeister
Rolf Hendgen (r.) undHwK-
Hauptgeschäftsführer Dr.
h.c. mult. Karl-Jürgen Wil-
bert (l.), zu einem Informati-
onsaustausch. „Ich komme
im Sommer vorbei und überzeuge mich von den Fortschritten
meines Patenlehrlings. Ich begleite deinen beruflichen Weg“,
verspricht Mertin. Die von der Agentur für Arbeit geförderte
Einstiegsqualifizierung erleichtert den Weg in eine geregelte Aus-
bildung. „Ich bin bereit, Bennet als Lehrling zu übernehmen, wenn
er weiter so motiviert dabei ist“, versichert Hendgen, Obermeister
der Tischlerinnung Koblenz. – Informationen bei allen Fragen zu
einer Lehre imHandwerk bei der HwK-ausbildungsberatung, Tel.:
0261/ 398-323, Fax: -989, E-Mail:
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