Neue Leiterin der Rechtsabteilung: Das Interview
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Nr. 202
3. September 2016
www.handwerk-special.deHwK-Rechtsabteilung hat viele Aufgaben
Susanne Terhorst ist
die neue Leiterin der
Abteilung Recht der
Handwerkskammer (HwK)
Koblenz. Sie ist Nachfol-
gerin von Geschäftsfüh-
rer Manfred Rube, der
nach 33 Jahren Kammer-
zugehörigkeit in den Ru-
hestand getreten ist.
DieVolljuristin schildert ihre er-
stenErfahrungen alsLeiterinder
Abteilung Recht. Das Interview
im Wortlaut:
Was sind zukünftig Ihre Auf-
gaben in der neuen Position als
LeiterinderAbteilungRecht der
Handwerkskammer Koblenz?
Meine Arbeit ist sehr vielseitig.
Die Rechtsabteilung steht als
Ansprechpartner in vielfältigen
rechtlichen Fragen aus der be-
trieblichen Praxis fürMitglieds-
betriebe und ihre Arbeitnehmer
zurVerfügung.WeitereBereiche
sinddievomGesetzvorgesehene
Schlichtungsstelle, die bei Strei-
tigkeitenzwischenHandwerkern
und ihren Kunden vermittelt,
und die Sachverständigenver-
mittlung.
Daneben gehören aber auch
hoheitlicheAufgaben zurAbtei-
lung, wie das Führen der Hand-
werksrolle, also dasVerzeichnis
aller im Kammerbezirk selbst-
ständig tätigen Handwerker.
Hierbei ist uns wichtig, dass die
Handhabung gemäß den soge-
nannten Leipziger Beschlüssen
undaufGrundlagederVorgaben
der Handwerksordnung und ge-
gebenenfalls inAbstimmungmit
den jeweiligenBerufsverbänden
erfolgt.
Für einenJuristen ist diesesbreite
Feld natürlich sehr spannend.
Besonders am Herzen liegt mir
Susanne Terhorst ist Nachfolgerin von Manfred Rube – Neue Gesetze fordern auch das Handwerk
Die Juristen der HwK
Koblenz beraten am Stand-
ort Rizzastraße 24-26 die
Mitgliedsbetriebe zu ver-
schiedenesten Themen.
Infos & Anmeldung:
dieter.ehrmann@
hwk-koblenz.deRechtsberatung
der HwK Koblenz
Info-Tel. 0261/ 398-204
dieguteZusammenarbeitmit den
MitgliedsbetriebenderKammer,
denInnungen,Kreishandwerker-
schaftenundLandesinnungsver-
bänden sowiemitmeinemneuen
Team und den Kollegen.
Die rechtlichen Rahmenbedin-
gungen verändern sich imZuge
der Harmonisierungsbestre-
bungenderEuropäischenUnion
laufend.Dasstellt Unternehmen
vor große Herausforderungen.
Hier ist juristischeUnterstützung
häufig angesagt. Ein aktuelles
Beispiel sindFragen rundumdie
Gewährleistung nach aktueller
Rechtslage und bei den anste-
henden Änderungen.
Ziel der Bundesregierung ist
es, den Verbraucherschutz zu
stärken. Auf der anderen Seite
hat der Gesetzgeber mittlerwei-
le gesehen, dass die derzeitige
Rechtslage das Handwerk zu
Unrecht belastet. Handwerker
müssen auch dann für Mängel
einstehen, wenn der Hersteller
oder der Händler dafür verant-
wortlich ist.
Von einem Hersteller kann
lediglich die Bereitstellung von
fehlerfreiem Material verlangt
werden. Auf den Aus- und
Einbaukosten bleibt bisher der
Handwerker sitzen. Das ist eine
Lücke, die geschlossen werden
soll.
Natürlich verändert sich nicht
nur der rechtliche Rahmen,
sondern auch die Arbeitswelt.
In Zukunft werden noch mehr
alsheuteUnternehmensprozesse
von Planung über Produktion
bis zur Kommunikation mit
dem Kunden digital ablaufen
auch und gerade imHandwerk.
Welche Auswirkungen hat dies
in rechtlicher Hinsicht auf die
Betriebe?
Unter anderem sind der Daten-
und Verbraucherschutz bei der
Nutzung digitaler Medien mit
zuberücksichtigen.Dies fängt an
bei der Gestaltung einer eigenen
Website, geht überVorgaben für
denAbschlussvonVerträgenauf
digitalem Weg und reicht bis
zur Teilnahme an öffentlichen
Vergabeverfahren, die künftig
elektronisch ablaufen werden.
In den meisten Fällen gibt es bei
gesetzlichenÄnderungen jedoch
Übergangsfristen.
Betriebe haben also genügend
Zeit, sich auf die Änderungen
einzustellen. Wir sind nicht
nur im Bereich Innovation und
Technologieberatung, sondern
eben auch in der Rechtsberatung
gefordert. Ich denke, dass wir da
gut aufgestellt sind.
Viele Probleme können aber
ohne lange und teure rechtliche
Auseinandersetzungen gelöst
werden!
Siemeinen bestimmt das Thema
Mediation. In bestimmten Fäl-
len bietet es sich an, Konflikte
außergerichtlich zu lösen, bei-
spielsweise wenn die Kosten zu
hoch sind, die Zeit fehlt oder der
Ausgangungewiss ist.DieMedi-
Susanne Terhorst: Das Kurzporträt
Susanne Terhorst ist seit
2012 Mitarbeiterin der
HwK Koblenz. Nachste-
hend ein kurzer Überblick
über ihr bisheriges Be-
rufsleben.
Susanne Terhorst (44) schloss
nachdemAbiturinHeidenheim
a.d. Brenz ihr Jura-Studium an
der Universität Würzburg mit
dem ersten Staatsexamen ab.
Anschließend folgtendasRefe-
rendariat inAschaffenburgund
die zweiteStaatsprüfung sowie
die Zulassung zur Rechts-
anwaltschaft. Nach einem
internationalen Traineepro-
gramm und ersten beruflichen
Stationen inRatingenundHan-
nover arbeitete sie für den Ge-
schäftsbereich Getränkedosen
der Schmalbach-Lubeca AG/
später Ball Packaging Europe
in Weißenthurm bei Koblenz.
In der Region Mittelrhein lebt
die verheiratete Mutter von
drei Kindern seit 2001. Ihre
neue Aufgabe übernahm die
Juristinam1. Juli diesenJahres.
ation ist eine Form der Vermitt-
lung im Wege von Gesprächen
und Verhandlungen zwischen
den Parteien mit Unterstützung
eines ausgebildeten Mediators.
Die Handwerkskammer kann
hier für ihreMitglieder sowohl in
derBetriebsberatungals auchder
Rechtsabteilung auf eine Grup-
pe ausgebildeter Mediatoren
zurückgreifen. Ein klassisches
Beispiel, den außergericht-
lichen Weg zu gehen, ist die
Betriebsübergabe. Oft habender
Seniorchef und seineNachfolger
unterschiedliche Vorstellungen
von der Zukunft des Betriebes.
Mit Unterstützung des Media-
tors können von beiden Seiten
akzeptierte, konkrete Lösungen
erarbeitet werden.
Susanne Terhorst hat die Leitung der Abteilung Recht der HwK Koblenz übernommen.