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Neue Leiterin der Rechtsabteilung: Das Interview

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Nr. 202

3. September 2016

www.handwerk-special.de

HwK-Rechtsabteilung hat viele Aufgaben

Susanne Terhorst ist

die neue Leiterin der

Abteilung Recht der

Handwerkskammer (HwK)

Koblenz. Sie ist Nachfol-

gerin von Geschäftsfüh-

rer Manfred Rube, der

nach 33 Jahren Kammer-

zugehörigkeit in den Ru-

hestand getreten ist.

DieVolljuristin schildert ihre er-

stenErfahrungen alsLeiterinder

Abteilung Recht. Das Interview

im Wortlaut:

Was sind zukünftig Ihre Auf-

gaben in der neuen Position als

LeiterinderAbteilungRecht der

Handwerkskammer Koblenz?

Meine Arbeit ist sehr vielseitig.

Die Rechtsabteilung steht als

Ansprechpartner in vielfältigen

rechtlichen Fragen aus der be-

trieblichen Praxis fürMitglieds-

betriebe und ihre Arbeitnehmer

zurVerfügung.WeitereBereiche

sinddievomGesetzvorgesehene

Schlichtungsstelle, die bei Strei-

tigkeitenzwischenHandwerkern

und ihren Kunden vermittelt,

und die Sachverständigenver-

mittlung.

Daneben gehören aber auch

hoheitlicheAufgaben zurAbtei-

lung, wie das Führen der Hand-

werksrolle, also dasVerzeichnis

aller im Kammerbezirk selbst-

ständig tätigen Handwerker.

Hierbei ist uns wichtig, dass die

Handhabung gemäß den soge-

nannten Leipziger Beschlüssen

undaufGrundlagederVorgaben

der Handwerksordnung und ge-

gebenenfalls inAbstimmungmit

den jeweiligenBerufsverbänden

erfolgt.

Für einenJuristen ist diesesbreite

Feld natürlich sehr spannend.

Besonders am Herzen liegt mir

Susanne Terhorst ist Nachfolgerin von Manfred Rube – Neue Gesetze fordern auch das Handwerk

Die Juristen der HwK

Koblenz beraten am Stand-

ort Rizzastraße 24-26 die

Mitgliedsbetriebe zu ver-

schiedenesten Themen.

Infos & Anmeldung:

E-Mail

dieter.ehrmann@

hwk-koblenz.de

Rechtsberatung

der HwK Koblenz

Info-Tel. 0261/ 398-204

dieguteZusammenarbeitmit den

MitgliedsbetriebenderKammer,

denInnungen,Kreishandwerker-

schaftenundLandesinnungsver-

bänden sowiemitmeinemneuen

Team und den Kollegen.

Die rechtlichen Rahmenbedin-

gungen verändern sich imZuge

der Harmonisierungsbestre-

bungenderEuropäischenUnion

laufend.Dasstellt Unternehmen

vor große Herausforderungen.

Hier ist juristischeUnterstützung

häufig angesagt. Ein aktuelles

Beispiel sindFragen rundumdie

Gewährleistung nach aktueller

Rechtslage und bei den anste-

henden Änderungen.

Ziel der Bundesregierung ist

es, den Verbraucherschutz zu

stärken. Auf der anderen Seite

hat der Gesetzgeber mittlerwei-

le gesehen, dass die derzeitige

Rechtslage das Handwerk zu

Unrecht belastet. Handwerker

müssen auch dann für Mängel

einstehen, wenn der Hersteller

oder der Händler dafür verant-

wortlich ist.

Von einem Hersteller kann

lediglich die Bereitstellung von

fehlerfreiem Material verlangt

werden. Auf den Aus- und

Einbaukosten bleibt bisher der

Handwerker sitzen. Das ist eine

Lücke, die geschlossen werden

soll.

Natürlich verändert sich nicht

nur der rechtliche Rahmen,

sondern auch die Arbeitswelt.

In Zukunft werden noch mehr

alsheuteUnternehmensprozesse

von Planung über Produktion

bis zur Kommunikation mit

dem Kunden digital ablaufen

auch und gerade imHandwerk.

Welche Auswirkungen hat dies

in rechtlicher Hinsicht auf die

Betriebe?

Unter anderem sind der Daten-

und Verbraucherschutz bei der

Nutzung digitaler Medien mit

zuberücksichtigen.Dies fängt an

bei der Gestaltung einer eigenen

Website, geht überVorgaben für

denAbschlussvonVerträgenauf

digitalem Weg und reicht bis

zur Teilnahme an öffentlichen

Vergabeverfahren, die künftig

elektronisch ablaufen werden.

In den meisten Fällen gibt es bei

gesetzlichenÄnderungen jedoch

Übergangsfristen.

Betriebe haben also genügend

Zeit, sich auf die Änderungen

einzustellen. Wir sind nicht

nur im Bereich Innovation und

Technologieberatung, sondern

eben auch in der Rechtsberatung

gefordert. Ich denke, dass wir da

gut aufgestellt sind.

Viele Probleme können aber

ohne lange und teure rechtliche

Auseinandersetzungen gelöst

werden!

Siemeinen bestimmt das Thema

Mediation. In bestimmten Fäl-

len bietet es sich an, Konflikte

außergerichtlich zu lösen, bei-

spielsweise wenn die Kosten zu

hoch sind, die Zeit fehlt oder der

Ausgangungewiss ist.DieMedi-

Susanne Terhorst: Das Kurzporträt

Susanne Terhorst ist seit

2012 Mitarbeiterin der

HwK Koblenz. Nachste-

hend ein kurzer Überblick

über ihr bisheriges Be-

rufsleben.

Susanne Terhorst (44) schloss

nachdemAbiturinHeidenheim

a.d. Brenz ihr Jura-Studium an

der Universität Würzburg mit

dem ersten Staatsexamen ab.

Anschließend folgtendasRefe-

rendariat inAschaffenburgund

die zweiteStaatsprüfung sowie

die Zulassung zur Rechts-

anwaltschaft. Nach einem

internationalen Traineepro-

gramm und ersten beruflichen

Stationen inRatingenundHan-

nover arbeitete sie für den Ge-

schäftsbereich Getränkedosen

der Schmalbach-Lubeca AG/

später Ball Packaging Europe

in Weißenthurm bei Koblenz.

In der Region Mittelrhein lebt

die verheiratete Mutter von

drei Kindern seit 2001. Ihre

neue Aufgabe übernahm die

Juristinam1. Juli diesenJahres.

ation ist eine Form der Vermitt-

lung im Wege von Gesprächen

und Verhandlungen zwischen

den Parteien mit Unterstützung

eines ausgebildeten Mediators.

Die Handwerkskammer kann

hier für ihreMitglieder sowohl in

derBetriebsberatungals auchder

Rechtsabteilung auf eine Grup-

pe ausgebildeter Mediatoren

zurückgreifen. Ein klassisches

Beispiel, den außergericht-

lichen Weg zu gehen, ist die

Betriebsübergabe. Oft habender

Seniorchef und seineNachfolger

unterschiedliche Vorstellungen

von der Zukunft des Betriebes.

Mit Unterstützung des Media-

tors können von beiden Seiten

akzeptierte, konkrete Lösungen

erarbeitet werden.

Susanne Terhorst hat die Leitung der Abteilung Recht der HwK Koblenz übernommen.