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planung von Rücklagen zukunftsfest
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Nr. 198
9. April 2016
www.handwerk-special.dedinghaus, seien bundesweit nur
zwei Handwerkskammern. Eine
davon ist dieHwKKoblenz. „Da-
mit sindderenBeitragsbescheide
mit geltendemRecht vereinbar“,
so Boeddinghaus, „und ein Wi-
derspruch nicht zu empfehlen.“
Auch formal sinddurchdieHwK
Koblenz alle Voraussetzungen
erfüllt: Es sind dies die Beitrags-
ordnung,genehmigtdurchVerfü-
gung des Ministeriums für Wirt-
schaft,Klimaschutz,Energieund
Landesplanung, veröffentlicht
im „Deutschen Handwerksblatt“
sowie der Beschluss der Vollver-
sammlung(inderArbeitgeberwie
Arbeitnehmer vertreten sind) zur
Haushaltssatzung2016, ebenfalls
genehmigt durch Verfügung des
Wirtschaftsministeriums und
veröffentlicht im „Deutschen
Handwerksblatt“.
Bereits imOktober2015hatteder
bffk-Chefgelobt:„Wirfreuenuns
sehr, dass sich die Verantwort-
lichenderHwKKoblenz intensiv
mit unserer sachlichen Kritik
auseinander gesetzt haben. Die
angefordertenUnterlagenwurden
umfassend vorgelegt und wir
haben die Möglichkeit erhalten,
nachzufragenundnachzuprüfen.“
Daraus ging auch hervor, wie die
Rücklagen langfristig beplant
sind: zur soliden Finanzierung
anstehender Sanierungs- und
Modernisierungsvorhaben in
den insgesamt 14 HwK-Stand-
orten im Kammerbezirk, die
flächendeckend Beratungs- und
Serviceleistungen wie auch
Aus- und Weiterbildungsinhalte
sicherstellen und damit einen
wichtigen Beitrag insbesondere
für diedualeAusbildungJugend-
licher sowie die Weiterbildung
und Qualifizierung bis hin zur
Meistervorbereitung vor Ort
leisten.
„Die Handwerkskammer ist in
der Pflicht, dieses Konzept auch
künftig mit Leben zu erfüllen“,
hob Boeddinghaus hervor. „Ge-
nau das tun wir“, machen aktuell
Krautscheid und Baden deutlich
und unterstreichen, dass die
damalsgenanntenPlanungensuk-
zessive umgesetzt werden – auch
das transparent und in allen De-
tails nachvollziehbar. „Damit ist
aberauchklar,dassWidersprüche
gegenBeitragsbescheide unserer
Kammer zwecklos sind“, macht
die Kammerspitze deutlich.
IndasVerfahrenwar vonAnfang
an die unabhängige Koblenzer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die HwK Koblenz legte im
Zuge der Transparenzof-
fensive ihre Haushalts-
planung offen, aus der
geplante Investitionen in
die Zentren für berufliche
Aus- und Weiterbildung
– ganz im Sinne der Mit-
gliedsbetriebe – her-
vorgingen (im Bild das
Zentrum für Ernährung
und Gesundheit). Der bffk
bestätigte anschließend
die „Vereinbarkeit der
Koblenzer HwK-Beitrags-
bescheide mit geltendem
Recht und ein Wider-
spruch dagegen ist nicht
zu empfehlen.“
Quintaris eingebunden. Wirt-
schaftsprüfer Wolf Dietrich
Biermann, der den Dialog zwi-
schen HwK und bffk intensiv
begleitet und mit vorangetrie-
ben hat, ergänzt: „Die erfolgte
Umstellung des Systems auf
zweckgebundene objektbezo-
gene Investitionen stellt sicher,
dass die gebildeten Rücklagen
in ihrer Gesamthöhe meines Er-
achtens voll gerechtfertigt sind.
Ich bin der Überzeugung, dass
fortlaufende Berechnungen und
Überprüfungen dieses Ergebnis
auch langfristig bestätigen und
verfestigen werden.“
Das Fazit der Kammerspitze
lautet entsprechend: „Die bereits
2015erzieltenErgebnissesindein
wichtiger Beitrag, den Haushalt
gerichtsfest gegen Einsprüche
zu machen. Sie sind auch ein
Vorteil für das öffentliche Er-
scheinungsbild der Kammer,
die eine kritische Überprüfung
bestanden und sich auf demWeg
dahin weiterentwickelt hat.“
DieHandwerkskammerKoblenz
wardieersteKammerinDeutsch-
land, die sich einem solchen
Verfahren unterzogen hat.
Wolf Dietrich Biermann.
Foto: Arts Unlimited
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55543 Bad Kreuznach • Tel.: 0671/795-0
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