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planung von Rücklagen zukunftsfest

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Nr. 198

9. April 2016

www.handwerk-special.de

dinghaus, seien bundesweit nur

zwei Handwerkskammern. Eine

davon ist dieHwKKoblenz. „Da-

mit sindderenBeitragsbescheide

mit geltendemRecht vereinbar“,

so Boeddinghaus, „und ein Wi-

derspruch nicht zu empfehlen.“

Auch formal sinddurchdieHwK

Koblenz alle Voraussetzungen

erfüllt: Es sind dies die Beitrags-

ordnung,genehmigtdurchVerfü-

gung des Ministeriums für Wirt-

schaft,Klimaschutz,Energieund

Landesplanung, veröffentlicht

im „Deutschen Handwerksblatt“

sowie der Beschluss der Vollver-

sammlung(inderArbeitgeberwie

Arbeitnehmer vertreten sind) zur

Haushaltssatzung2016, ebenfalls

genehmigt durch Verfügung des

Wirtschaftsministeriums und

veröffentlicht im „Deutschen

Handwerksblatt“.

Bereits imOktober2015hatteder

bffk-Chefgelobt:„Wirfreuenuns

sehr, dass sich die Verantwort-

lichenderHwKKoblenz intensiv

mit unserer sachlichen Kritik

auseinander gesetzt haben. Die

angefordertenUnterlagenwurden

umfassend vorgelegt und wir

haben die Möglichkeit erhalten,

nachzufragenundnachzuprüfen.“

Daraus ging auch hervor, wie die

Rücklagen langfristig beplant

sind: zur soliden Finanzierung

anstehender Sanierungs- und

Modernisierungsvorhaben in

den insgesamt 14 HwK-Stand-

orten im Kammerbezirk, die

flächendeckend Beratungs- und

Serviceleistungen wie auch

Aus- und Weiterbildungsinhalte

sicherstellen und damit einen

wichtigen Beitrag insbesondere

für diedualeAusbildungJugend-

licher sowie die Weiterbildung

und Qualifizierung bis hin zur

Meistervorbereitung vor Ort

leisten.

„Die Handwerkskammer ist in

der Pflicht, dieses Konzept auch

künftig mit Leben zu erfüllen“,

hob Boeddinghaus hervor. „Ge-

nau das tun wir“, machen aktuell

Krautscheid und Baden deutlich

und unterstreichen, dass die

damalsgenanntenPlanungensuk-

zessive umgesetzt werden – auch

das transparent und in allen De-

tails nachvollziehbar. „Damit ist

aberauchklar,dassWidersprüche

gegenBeitragsbescheide unserer

Kammer zwecklos sind“, macht

die Kammerspitze deutlich.

IndasVerfahrenwar vonAnfang

an die unabhängige Koblenzer

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die HwK Koblenz legte im

Zuge der Transparenzof-

fensive ihre Haushalts-

planung offen, aus der

geplante Investitionen in

die Zentren für berufliche

Aus- und Weiterbildung

– ganz im Sinne der Mit-

gliedsbetriebe – her-

vorgingen (im Bild das

Zentrum für Ernährung

und Gesundheit). Der bffk

bestätigte anschließend

die „Vereinbarkeit der

Koblenzer HwK-Beitrags-

bescheide mit geltendem

Recht und ein Wider-

spruch dagegen ist nicht

zu empfehlen.“

Quintaris eingebunden. Wirt-

schaftsprüfer Wolf Dietrich

Biermann, der den Dialog zwi-

schen HwK und bffk intensiv

begleitet und mit vorangetrie-

ben hat, ergänzt: „Die erfolgte

Umstellung des Systems auf

zweckgebundene objektbezo-

gene Investitionen stellt sicher,

dass die gebildeten Rücklagen

in ihrer Gesamthöhe meines Er-

achtens voll gerechtfertigt sind.

Ich bin der Überzeugung, dass

fortlaufende Berechnungen und

Überprüfungen dieses Ergebnis

auch langfristig bestätigen und

verfestigen werden.“

Das Fazit der Kammerspitze

lautet entsprechend: „Die bereits

2015erzieltenErgebnissesindein

wichtiger Beitrag, den Haushalt

gerichtsfest gegen Einsprüche

zu machen. Sie sind auch ein

Vorteil für das öffentliche Er-

scheinungsbild der Kammer,

die eine kritische Überprüfung

bestanden und sich auf demWeg

dahin weiterentwickelt hat.“

DieHandwerkskammerKoblenz

wardieersteKammerinDeutsch-

land, die sich einem solchen

Verfahren unterzogen hat.

Wolf Dietrich Biermann.

Foto: Arts Unlimited

www.beinbrech.de

• Industriestraße 2

55543 Bad Kreuznach • Tel.: 0671/795-0

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