Expertentipps zu Datenschutz und sicherer Mobilität
Schutz der digitalen Welt
Mit gefälschten E-Mails
haben Internetbetrüger
einen amerikanischen
Top-Manager dazu ge-
bracht, umgerechnet 15
Millionen Euro auf ein
Bankkonto in China zu
überweisen. Das Opfer
glaubte, auf Anweisung
seines Chefs zu handeln.
Ein anderer Fall von dreister
Datenmanipulation: Die An-
weisung zur Entlassung des
Häftlings Neil M. kam von ganz
oben und war für die britischen
Gefängnismitarbeiter Routine
– bis sie merkten, dass sie ein
E-Mail-Betrüger ausgetrickst
hatte. Sicherheitslücken und
ihre Folgen – davon können alle
IT-Nutzer betroffen sein.
Jürgen Schüler, Dozent und
Berater mit Schwerpunkt EDV
im Handwerk, IT-Sicherheit
und Datenschutz von der HwK
Rheinhessen, weiß, wie sich
Unternehmen in der digitalen
Keine Chance für Internetbetrüger und Datendieben
Welt vor dem Zugriff Dritter
schützenkönnen. In seinemVor-
trag „Sicherheit ist Chefsache“
um 21.30 Uhr im Raum 2.03
19
Nr. 194
4. November 2015
www.handwerk-special.deRichtiges Verhalten bei Nebel: Tagfahrlicht reicht nicht aus
Herbstzeit ist Nebelzeit, und damit werden auch die Autofah-
rer jedes Jahr mit schwierigen Sichtverhältnissen konfron-
tiert. 420 Unfälle mit Personenschaden ereigneten sich im ver-
gangenen Jahr auf deutschen Straßen aufgrund von schlech-
ter Sicht durch Nebel, rund drei Viertel davon außerorts.
Die Unsicherheit ist bei vie-
len Autofahrern groß, wenn
es um die Frage geht, wann
man Nebelscheinwerfer und
-schlussleuchten einschalten
darf. Dabei ist das in der Stra-
ßenverkehrsordnung in §17
Absatz 3 eindeutig geregelt:
Behindert Nebel, Schneefall
oder Regen die Sicht erheblich,
dürfen Nebelscheinwerfer ein-
geschaltet werden.
Ebenfalls festgelegt ist dort,
dass man bei solchen Witte-
rungsbedingungen auch bei
Tag mit Abblendlicht fahren
muss. Dieses muss rechtzeitig
manuell eingeschaltet werden,
dadieLichtautomatikmoderner
Autos bei Nebel nicht greift, so
der ARCD, Kooperationspart-
ner der Signal Iduna. Auch das
Tagfahrlicht reicht im Herbst
oft nicht aus, um von anderen
gut gesehen zu werden, zumal
dabei meist die Heckbeleuch-
tung fehlt. Fährt man außerhalb
geschlossener Ortschaften
ohne Licht bei erheblicher
SichtbehinderungdurchNebel,
drohen 60 Euro Bußgeld und
ein Punkt in Flensburg. Fernlicht
bringt bei einer „dicken Suppe“
übrigens nichts – im Gegenteil:
Wassertropfen reflektieren das
Licht und beeinträchtigen so die
Sicht noch mehr.
AndersalsdieNebelscheinwerfer
dürfenNebelschlussleuchtenlaut
Straßenverkehrsordnung nur
dann benutzt werden, wenn die
Sichtweite durch Nebel weniger
als 50 Meter beträgt. Was viele
nichtwissen:Danndarfmanauch
nichtschnellerals50km/hfahren!
Ein guter Anhaltspunkt für die
Sichtweite sind Leitpfosten auf
Autobahnen und Landstraßen,
denn sie stehen in einemAbstand
von 50 Metern. Sobald man aus
der Nebelbank herausfährt, muss
man die Nebelschlussleuchten
wieder ausschalten, um nachfol-
gende Fahrer nicht zu blenden.
Übrigens der November ist auch
die Zeit, in der man spätestens
über seine Kfz-Versicherung
nachdenken sollte, erinnert Hel-
mut Zeiß, Versicherungsexperte
der Signal Iduna Filialdirektion
Koblenz. „Wer seinen Kfz-Ver-
sicherer zum 1. Januar 2016
wechselnmöchte,mussnämlich
bald handeln. Bis spätestens
30. November dieses Jahres
muss die Kündigung beim
alten Versicherer eingetroffen
sein. Wichtig ist es, beispiels-
weise auf eine ausreichende
Deckungssummezuachten.“So
genügtnachschwerenUnfällen
die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestsumme oft nicht. Zeiß
empfiehlt daher eine Pauschal-
deckung in Höhe von 100 Mil-
lionen Euro. Diese und vieles
mehr bietet der dreistufige
KraftfahrttarifderSignalIduna.
Helmut Zeiß, Experte
für Kranken- und Pfle-
gerversicherungen, Fi-
lialdirektion Koblenz.
nennt der Experte Lösungen und
verrät Kniffe im Kampf gegen
Internetbetrüger, Datendieben
und Hacker.
Eingangsbereich in einen ehemaligen Atomschutz-
bunker, der heute als geschützter Datenspeicher be-
trieben wird. Wie IT-Sicherheit auch einfacher umzu-
setzen ist, erklärt ein Vortrag um 21.30 Uhr.