Handwerk Special Nr. 226 vom 15.02.2019

Handwerkskammer setzt sich für Interessen ihrer Betriebe ein Nr. 226 15. Februar 2019 www.handwerk-special.de 16 Holpriger Verlauf DasThemasorgtseitMonatenfürUnsicher- heit und Diskussionsstoff. Die Koblenzer Handwerkskammer (HwK) wie auch die Industrie-undHandelskammer(IHK)sehen Nachbesserungsbedarf bei der Neuaus- weisung des Wasserschutzgebiets. Die im GewerbegebietKoblenz-Urmitzansässigen Betriebe fordern Planungs- und Rechtssi- cherheit im Vorfeld weiterer Investitionen in den Standort. Zum Hintergrund: Im Frühjahr des letzten Jahres wurde von den Wasserwerken die Erhöhung der Fördermenge vonWasser im betroffenen Gebiet um nahezu 100 Prozent bewilligt. Was maßgeblichen Einfluss auf die Abgrenzung des Schutzgebietes hat, denn je höher die Fördermenge ist, desto größer wird das Schutzgebiet. Die SGD Nord bestätigte, dass ohne die Brunnen des Zweckverbands RheinHuns- rück Wasser die Schutzzonen IIIA und IIIB, die sich über das gesamte Industrie- und Gewerbegebiet erstrecken, kleiner wären. Dem Einwand der HwK, IHK und von Unternehmen, dass die Sicherstellung einer überregionalen Versorgung nicht zu Lasten derKoblenzer Betriebe gehen dürfe, wurdeentgegengehalten,dassdieSchonung des Anlagevermögens der Wasserwerke Vorrang habe. Vor diesemHintergrund regen die Koblen- zer Wirtschaftskammern an, nach Alterna- tiven zur Koblenzer Wassergewinnung zu suchen und diese zu erschließen. DieimIndustriegebietansässigenUnterneh- men genießen Bestandsschutz – nach dem WillenderSGDNordabernurfürdiebereits vorhandenen Gebäude und Anlagen. Der von HwK, IHK und Unternehmen bereits frühzeitig geforderte erweiterte Bestands- schutz wurde von der SGD Nord zunächst kategorisch abgelehnt. Dieser würde auch neue Gebäude und Anlagen und damit eine betriebliche Weiterentwicklung statt nur ein sozialverträgliches Auslaufenlassen der bisherigen Nutzungen ermöglichen. Mehrere Vertreter großer Unternehmen erklärten, dass es für sie ohne erweiterten Bestandsschutz keine Perspektive mehr in KoblenzgebeundeineStandortverlagerung ernsthaft erwogen werde. Von Seiten der Stadt Koblenz wurde deut- lich gemacht, dass der Wirtschaftsstandort Koblenz nicht gefährdet werden dürfe. Die vonHwKundIHKeingebrachtenVorschlä- ge zurKonkretisierung sindbislangnur teil- weise in die neueWasserschutzverordnung der SGD eingeflossen. Somit besteht trotz der bereits erfolgten Änderungen weiterer erheblicher Nach- besserungsbedarf. Wenn an der Größe der Schutzzonen und den sehr strengen Verboten festgehalten wird, dann sind die Präzisierungen bei den Ausnahmen und ein erweiterterBestandsschutzunerlässlich,da- miteinemittel-undlangfristigeFortführung unternehmerischer Tätigkeit am Standort gewährleistet ist. Die KoblenzerWirtschaftskammern bieten über ihreRechts- undTechnologieberatung seitBekanntwerdenderPlänedenMitglieds- betrieben eine kostenloseUnterstützung an. ausführlicher Beitrag: www.hwk-koblenz.de Weitere Informati- onen geben bei der Handwerks- kammer Koblenz Susanne Terhorst, Tel. 0261/ 398-205, recht@hwk- koblenz.de ; bei der Industrie- und Handelskam- mer Koblenz Chri- stian Jütte, Tel. 0261/ 106-279, juette@koblenz. ihk.de Ehrennadel für Johannes Lauer Für seine 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit wurde Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer aus Lahnstein mit der Goldenen Ehrennadel der Handwerkskammer (HwK) Koblenz mit Brillant aus- gezeichnet. Seit 1993 ist Lauer Obermeister der Dachdecker-Innung Rhein-Lahn, seit 2012 Kreishandwerksmeister. Ohnehin ehrenamtlich und politisch sehr aktiv, war der Schritt in dieVollversammlungderHandwerkskammerKoblenznur folgerichtigundHwK-PräsidentKurtKrautscheid lobte in seiner Laudatio: „Eine starke Stimme vorn an der Spitze – so kennen und schätzen wir Johannes Lauer. So agiert er auch politisch und an der Spitze der CDU-Fraktion im Lahnsteiner Stadtrat.“ Foto: P!ELmedia Welche Auswirkungen hat die geplante Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz auf das dortige Industrie- und Gewerbegebiet? Werden Unternehmen den Standort verlassen müssen, weil die Auflagen zu hoch sind?

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