Handwerk Special Nr. 213 vom 07.10.2017

HwK macht fit für Führungsaufgaben / Partner des Handwerks Nr. 213 7. Oktober 2017 www.handwerk-special.de 8 Arbeit und Schulbank Nach der Arbeit ist vor der Weiterbildung. Für die zehn Lehrgangsteil- nehmer rund um Dozent Kurt Heck heißt es jeden Montag und Mittwoch: Aufpassen, mitschreiben und diskutieren statt Füße hoch und Feierabend. Sie alle haben sich für die Fortbildung „Geprüfte/r Betriebswirt/in (HwO)“ in Teilzeit entschieden und drücken nun für gut 20 Monate nach der Arbeit zusätzlich die Schulbank. Die Motive zur Teilnahme sind eng verknüpft mit klaren Zu- kunftsvorstellungen. Für Anna Druschke aus An- dernach verbindet sich damit vor allem das Ziel, im Betrieb weiterzukommen. Auch vom Lehrgang selbst ist sie absolut überzeugt: „Der Geprüfte Be- triebswirt ist in meinen Augen eine Bereicherung zu meiner Berufsausbildung als Kauf- Erfolgsmodell „Geprüfte Betriebswirt (HwO)“ bei der HwK frau für Büromanagement. Für mich als Quereinsteigerin ist er eine tolle Möglichkeit, mich weiterzubilden und in unserem Handwerksunternehmen aufzu- steigen und operative Aufgaben zu übernehmen. Jeder, der die Möglichkeit hat, sollte diese Chance auch ergreifen“, ist sie überzeugt. Berufsbegleitend absolvieren sie den 20-monatigen HwK-Weiterbildungslehrgang „Geprüfte/r Betriebs- wirt/in (HwO)“ und ziehen jetzt eine positive Halbzeit- bilanz. Matthias Diederich aus Hachenburg. Anna Druschke aus Andernach. Christopher Hartmann aus Büchel. Signal-Iduna: Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsabsicherung – Versicherungsschutz aus einer Hand Mit einer privaten Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung weiß man sich gut abgesichert, wenn es hart auf hart kommt. Doch bestehen die Versiche- rungen in unterschiedlichen Häusern, kann dies zu Pro- blemen führen, sollte man berufsunfähig werden. Darauf weist dieSIGNALIDUNAhin. Eine lange Arbeitsunfähigkeit geht enorm ins Geld. Das wird jeder bestätigen können, der aufGrundeinerKrankheit oder eines Unfalls schon einmal längere Zeit seinem Arbeits- platz fernbleiben musste. Die finanziellen Folgen treffen nicht nur Selbstständige, son- dern auchOttoNormalverdiener empfindlich: Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenver- sicherung (GKV) im Anschluss an die Entgeltfortzahlung zahlt, liegt in der Regel deutlich unter demerzieltenNettoeinkommen. Eine private Krankentagegeld- versicherung (KTG) hilft dabei, diese Lücke zu schließen. Doch einer langen unfall- oder krankheitsbedingten Arbeits- unfähigkeit folgt allzu oft die Diagnose„berufsunfähig“.Wohl dem, der jetzt auf seine Berufs- unfähigkeitsversicherung zu- rückgreifenkann.Diese ist umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass gesetzlich Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 gebo- ren sind, bei Berufsunfähigkeit (BU) keineRentemehr erhalten. Allenfalls besteht ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Wer für seineExistenzsicherung ein Krankentagegeld bei der SIGNALIDUNAvereinbart und das Berufsunfähigkeits-Risiko ebenfalls im gleichen Haus ab- gesichert hat, kann auf einen lü- ckenlosen Versicherungsschutz vertrauen. Wenn die Zahlungen aus der Krankentagegeldversi- cherung vertragsgemäß enden, folgennahtlosdieLeistungenaus der Berufsunfähigkeitsabsiche- rung. Selbst wenn sich zu einem späterenZeitpunkt herausstellen sollte, dass sich der Befund „berufsunfähig“ nicht bestätigt, verlangt der Versicherer keine der bereits gezahltenBU-Renten zurück oder fordert Prämien für eingeräumte Beitragsbefrei- ungen nach. Durchaus problematisch ist es unter Umständen, wenn die Verträge bei zwei verschiedenen SIGNAL IDUNA Gruppe, Koblenz Tel. 0261/ 139 01-40, gd.koblenz@signal-iduna.de Unternehmen bestehen, so die SIGNAL IDUNA. Denn nach den Bedingungen der privaten Krankenversicherung enden KTG-Leistungen, nachdem der Krankenversicherer fest- stellt, dass der Versicherte berufsunfähig ist.Kranken-und Lebensversicherer wiederum definieren Berufsunfähigkeit unterschiedlich.Sokannessein, dassderLebensversicherernoch keine Berufsunfähigkeitsrente zahlt, obwohl der Kunde von seinem Krankenversicherer bereits kein KTG mehr erhält. Auch für Christopher Hartmann aus Hachenburg, der als Tech- niker und Projektleiter bereits Verantwortung inseinemBetrieb trägt, ist dieFortbildungmehr als nur einweiteres Zertifikat an der Wand. „Der Kurs hilft mir als Projektleiter betriebswirtschaft- liche Hintergründe und Abläufe in unseremUnternehmen besser zu verstehen.“ Praxisorientierte Projektauf- gaben und realistische Fallbei- spiele bilden dann auch den Schwerpunkt des Unterrichts, der sowohl in Voll- als auch in verschiedenen Teilzeitformen angeboten wird. Neben Lerninhalten aus Be- triebs- und Volkswirtschaft, Personal und Recht wird vor allem praxisorientiert gearbeitet und auch die Lehrgangszeiten orientieren sich an ganz prak- tischen Gegebenheiten. „Wir wissen um die berufliche Lebenswirklichkeit unserer Lehrgangsteilnehmer. Deshalb versuchen wir durch unsere Lehrgangszeiten möglichst vielen von ihnen die Teilnahme an der Fortbildung zu ermög- lichen und passen uns auch thematisch immer wieder den sich ändernden Anforderungen an“, betont Sieglinde Straeten, Leiterin Seminarwesen bei der Handwerkskammer Koblenz. Der Lehrgang ist einErfolgsmo- dell und läuft bereits seit Jahr- zehnten.Er gibt denTeilnehmern dieMöglichkeit,wirtschaftliches Denken und Handeln in den Betrieb einzubringen. EineWin- win-SituationfürMitarbeiterund Unternehmen. Mehr als die Hälfte der Zeit haben Anna Druschke und ihre Kollegen nun hinter sich gebracht – und ihre Motivation hat nochkeinbisschenabgenom- men. Auch bei Bäckermeister Matthias Diederich aus Büchel nicht. „Die Fortbildung bereitet mich optimal auf meine zu- künftigen Aufgaben im Betrieb vor. Ich würde sie jederzeit wieder machen,“ fällt die mehr als positive Halbzeitbilanz des Bäckermeisters aus. Ausführliche Informationen rund um den Fortbildungs- lehrgang „Geprüfte/r Be- triebswirt/in (HwO)“ gibt es im Internet unter der Adresse www.hwk-koblenz.de/bwl und unter Tel. 0261/ 398-321 oder 398-338.

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