Handwerk Special 63 vom 02.09.1998


Handwerk aktuell

Rücknahme der Kfz-Steuer

Die Bauwirtschaft kann aufatmen: Bundestag und Bundesrat haben die im April 1997 beschlossene Besteuerung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen rückgängig gemacht. HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag (MdB) hatte sich wiederholt für die Nachbesserung des Kfz-Steuergesetzes ausgesprochen. Sie bringt dem Baugewerbe in einer schwierigen konjunkturellen Entwicklung spürbare Entlastung.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind z.B. Autokräne, Radlader, Betonpumpen oder andere im Baustellenbetrieb eingesetzte Fahrzeuge. Bundesweit wurden rund 170 Mio. Mark jährlich an zusätzlicher Steuerbelastung errechnet, eine Größenordnung, die zur Gefährdung von Unternehmensexistenzen und Arbeitsplätzen führte. Die Steuerpflicht wird rückwirkend abgeschafft.