Handwerk Special 59 vom 28.11.1997


Unser Tip: Sichern Sie sich jetzt noch Ihr Baugeld 1997

Kostengünstig bauen und trotzdem nicht auf Komfort verzichten? Eine schwierige Aufgabe für Architekten und Bauhandwerker. Traumhäuser müssen trotzdem keine unerreichbaren Luftschlösser bleiben. Eigenheime und Eigentumswohnungen sind im Vergleich zum Vorjahr sogar billiger geworden. Hartwig Hamm, Verbandsdirektor der Bundesgeschäftsstelle der LBS, spricht von einen Rückgang um 7 Prozent auf durchschnittlich 358.000 Mark für ein neues Eigenheim. "Die Zahlen belegen", so Hamm, "eine Tendenz zu kostengünstigem Eigentum."

Der Arbeitskreis "Kostengünstiges Bauen" der HwK Koblenz unter Leitung von Ulrich Brink, Architekt, Maurermeister und Leiter des HwK-Bauzentrums, hat das Ziel, Architekturbüros und Bauunternehmen für das Thema zu sensibilisieren und praktikable Alternativen im Eigenheimbau aufzuzeigen. "Damit können neue Eigenheimbauer als Kunden gewonnen werden. Gedacht ist vor allem an junge Leute und Familien mittlerer Einkommensgruppen. Wer kostengünstig bauen will, muß sich vom Anspruch her beschränken, nicht von der Qualität", so Brink.

Eigenheimzulage

Kostengünstig bauen ist die eine Seite, doch auch wer bereits Hausbesitzer ist, sollte kein Geld verschenken. Noch besteht die Chance, staatliche Vergünstigungen für das ganze Jahr 1997 zu erhalten. Bauherrn oder Käufer von Wohneigentum, die noch bis zum Jahresende ihre eigenen vier Wände beziehen, erhalten den vollen jährlichen Förderbetrag der Eigenheim- und Kinderzulage. Das sind für eine Familie mit zwei Kindern 8.000 Mark pro Jahr. Wer die Modernisierung des Eigenheims plant, sollte sich ebenfalls beeilen. Exakt in der Silvesternacht 1998 läuft nämlich die große Übergangsregelung des § 7b Einkommensteuergesetz mit vielen Steuervorteilen aus.

Rudolf Nett, Leiter der Kreditabteilung der Sparkasse Koblenz, erklärt das so: "Bis Ende 1986 wurden die Herstellungs- oder Anschaffungskosten von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern nur bis 200.000 Mark, die von Zwei- und Mehrfamilienhäusern dagegen bis 250.000 Mark subventioniert. Wer von der großen Übergangsregelung bis heute Gebrauch gemacht hat, kann, auch wenn der Förderzeitraum des § 7b Einkommensteuergesetz abgelaufen ist, sämtliche Reparaturen, Zinsen und andere Werbungskosten von den erzielten Mieteinnahmen abziehen. Der Eigentümer muß in jedem Fall jedoch für seine eigen genutzte Wohnung eine fiktive Miete in Höhe der vergleichbaren tatsächlichen Miete als Einnahme ansetzen. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen inklusive der fiktiven Miete, führt dies regelmäßig zu Steuervorteilen. Besitzer von ausschließlich selbst genutzten Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können diese Steuervergünstigung jedoch nicht nutzen. Eigentümer einer größeren Immobilie mit Einliegerwohnung hatten so erheblich größere Steuervorteile als mit einem kleinen Einfamilienhaus."

Modernisieren

Reinhold Jäger, Bezirksdirektor Bausparkasse BHW, nennt Steuervorteile, die Zweifamilienhausbesitzer jetzt noch nutzen können beim Namen: "Im Steuerrecht wird unterschieden zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand. Alle Investitionen, die der Erhaltung eines Hauses dienen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Haus durch einen Anbau zu vergrößern, lohnt also unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht. Werden jedoch bestehende Einrichtungen durch neue ersetzt, liegt Erhaltungsaufwand vor, der in dem Jahr als Werbungskosten anerkannt wird. Dabei spielt der Preis keine Rolle. Demnach kann beispielsweise ein einfaches Ziegeldach durch ein teueres Schieferdach ersetzt werden. Mit den durch die Modernisierungsmaßnahmen entstandenen Kosten wird im gleichen Jahr das zu versteuernde Einkommen in voller Höhe gemindert. Steuervorteil: bis zu über 50 Prozent. Neben den Erhaltungsinvestitionen können bis Ende 1998 auch die Finanzierungskosten für das gesamte Haus steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig ist, daß der Bauherr die Frist einhält: 31. Dezember 1998!"

Jäger verweist darauf, daß 1997, spätestens 1998, die restlichen Baudarlehen umgeschuldet werden. Damit sichern sich die Kunden langfristig niedrige Zinsen, insbesondere für die Zeit ab 1999, wenn kein vollständiger Schuldzinsabzug mehr möglich ist.

Bausparförderung

Udo Coböken, Abteilungsdirektor bei der LBS Rheinland-Pfalz, weist auf die seit 1996 verbesserte Bausparförderung hin. "Alleinstehende, die mindestens 1.000 Mark jährlich auf ihren Bausparvertrag einzahlen, erhalten 10 Prozent Wohnungsbauprämie vom begünstigten Höchstbetrag, also 100 Mark jährlich. Und das bei einem zu versteuernden Eigentum von bis zu 50.000 Mark. Eheleute erhalten 200 Mark jährlich, wenn mindestens 2.000 Mark eingezahlt werden. Hier darf das zu versteuernde Einkommen bis 100.000 Mark betragen. Durch Freibeträge und Pauschalen kann das tatsächliche Bruttoeinkommen über den Einkommensgrenzen liegen. So kann ein Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern ein Bruttoeinkommen von 123.870 Mark haben, um noch in den Genuß der Wohnungsbauprämie zu kommen."

Stefan Klaes, Vertriebsdirektor der Bausparkasse Schwäbisch-Hall, fügt hinzu: "Eine gute Nachricht für saumselige Häuslebauer in spe: Auch wer für 1995 und 1996 den Antrag auf Wohnungsbauprämie noch nicht abgeben hat, für den ist noch nichts verloren. Vorausgesetzt, er holt das Versäumte bis spätestens 31.12.97 nach. Achtung: Für 1995 gelten noch die alten Einkommensgrenzen von 27.000 Mark für Alleinstehende und 54.000 Mark für Verheiratete. Immer noch zu wenig bekannt: Prämienberechtigt sind seit letztem Jahr bereits Jugendliche ab 16 Jahren (früher 18). Vermögensbildung lohnt sich jetzt also noch früher, zumal junge Leute in diesem Alter in der Schule oder Ausbildung sind und in der Regel innerhalb der Einkommensgrenzen liegen."


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