Handwerk Special 59 vom 28.11.1997


Handwerk aktuell

Auf den Punkt gebracht: Tips der HwK-Berater

Handwerksrolle: GmbH mit Betriebsleiter

Der normale Weg, einen Handwerksbetrieb zu gründen, ist die Existenzgründung eines Meisters. Aber auch die Gründung über die Form einer juristischen Person ist denkbar. Sie kann als GmbH gegründet werden bei gleichzeitiger Beschäftigung eines Betriebsleiters, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt, also z.B. die Meisterprüfung in dem betreffenden Handwerk abgelegt hat, der in der Regel vollschichtig, d.h. während der ganzen Woche, beschäftigt und weisungsbefugt ist (§ 7 Abs. 4 Handwerksordnung). Bei der "Ein-Mann-GmbH" erfüllt der Geschäftsinhaber selbst die Eintragungsvoraussetzungen.

Wie die HwK erläutert, stellt diese Regelung sicher, daß der Betrieb während der Arbeitszeit fachlich betreut und somit Qualität und Arbeitssicherheit im Handwerk gewährleistet sind. Der Betriebsleiter überwacht den Fortgang der Arbeiten und greift, wenn nötig, lenkend und berichtigend ein. "Ein Betriebsleiter auf dem Papier", so die HwK, "der nur als Konzessionsträger auftritt, reicht nicht aus." Selbstverständlich kann der Betriebsleiter zugleich Gesellschafter und/oder Geschäftsführer der GmbH sein.

Für die Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle sind diese Unterlagen erforderlich: GmbH-Vertrag, Arbeitsvertrag mit dem Betriebsleiter über eine Vollzeittätigkeit, Betriebsleitererklärung, Nachweis der Eintragungsfähigkeit des Betriebsleiters (z.B. Meisterprüfungszeugnis).

Informationen zu den verschiedenen Eintragungsmöglichkeiten bei der HwK-Handwerksrolle, Tel.: 0261/398-261, Fax: -983, e-mail: beratung@hwk-koblenz.de