Handwerk Special 57 vom 11.09.1997


Handwerk aktuell

Geldquelle ? Finanzierungen durch die KGG-Handwerk

Ein Handwerker hat seinen Meister gemacht und möchte jetzt eine selbständige Existenz gründen, oder er will seinen Betrieb erweitern, oder er plant Investitionen in neue Verfahren und Technologien. Dafür benötigt der Handwerker eine ausreichend hohe und langfristige Finanzierung, für die seine Hausbank Sicherheiten verlangt. Seit mehr als 40 Jahren verbürgt sich die Kredit-Garantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG-Handwerk) für das Handwerk. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Gründung und Entwicklung von Handwerksbetrieben zu fördern und so zur Stärkung der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz beizutragen.

Wie die HwK erläutert, ist die KGG-Handwerk eine von den vier rheinland-pfälzischen Handwerkskammern und dem Kreditgewerbe getragene und mit öffentlichen Mitteln unterstützte Selbsthilfeeinrichtung des Handwerks. Sie spricht vor allem kleinere und mittlere Unternehmen an, für die der Zugang zum Kapitalmarkt erschwert ist. Bis zu einer Million Mark, höchstens aber 80 Prozent bei Investitionskrediten oder 60 Prozent des Kontokorrentrahmens, übernimmt die KGG-Handwerk Bürgschaften. 1996 bewilligte der Bürgschaftsausschuß, dem Mitarbeiter der vier Kammern, aus dem Kreditgewerbe und vom Land angehören, fast 140 Anträge auf Ausfallbürgschaften mit einem Volumen von mehr als 15 Miollionen Mark. Die Schwerpunkte der Tätigkeit lagen 1996 auf den Gebieten der Existenzgründung, der Erweiterungs- und Betriebsmittelinvestitionen. Wie die HwK mitteilt, kamen die geförderten Betriebe zu 40 Prozent aus dem Metall- und Elektrohandwerk gefolgt vom Bau- und Ausbaugewerbe mit 25 Prozent. Die intensive Vorab-Beratung durch die HwK garantiert die niedrige Ausfallquote von nur einem Prozent. Sie steht aber auch für die Qualität der geförderten Betriebe.

Das Antragsverfahren

Der erste Schritt zur Förderung durch die Kredit-Garantiegemeinschaft (KGG) des rheinland-pfälzischen Handwerks ist ein Beratungsgespräch bei der Handwerkskammer Koblenz (Tel.: 0261/398-241).

  • - Anträge bei den Handwerkskammern, Banken und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • - Die Anträge werden mit der Hausbank ausgefüllt, erforderliche Unterlagen vorbereitet.
  • - Die HwK übernimmt die fachliche Beurteilung, die ISB die Bearbeitung des Kredites.
  • - Der Bürgschaftsausschuß der KGG entscheidet über den Antrag.

Weitere Informationen:

HwK-Betriebsberatung, Tel.: 0261/398-241, Fax: -994, E-Mail: beratung@hwk-koblenz.de

Kredit-Garantiegemeinschaft Handwerk, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern, Tel.: 0631/3677-132, Fax: 0631/3677-180

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, PSF 2507, 55015 Mainz, Tel.: 06131/985-0, Fax: 06131/985-499